ausländische steuerbescheide

Von: , 02.10.2011 19:36 Uhr


hallo zusammen,

ich wohne und arbeite in Belgien. Hobbymässig handel ich mit Aktien über eine deutsche Bank. Dort werde ich als Steuerausländer geführt. Ich habe weder einen Zweitwohnsitz in D noch eine Wohnung oder sonstiges. Ich komme nach D nur noch zu Besuch der Eltern.

Ich möchte gerne wissen, ob das deutsche Finanzamt die Steuerbescheide aus Belgien anfordern darf (um vielleicht zu überprüfen, ob ich in den Jahren des Aufenthaltes in Belgien die Aktiengewinne versteuert habe?? habe ich, aber geht die das überhaupt etwas an), wenn ich in ein paar Jahren nach Deutschland zurückkehren sollte.

Vielen Dank

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: ausländische steuerbescheide

    Ja, ich wohne in Dänemark und handle Aktien in Deutschland. Ich mache das gleiche wie Du in Belgien. Das mache ich schon seit 10 Jahren und ich weiß, dass die Dänen das gerne wüßten. Das ganze ist für eine spätere Rente und viel passiert mit den Aktien nicht. Ich glaube die gucken nur auf richtig große Umsätze. In Deutschland ist alles mit 25 % versteuert.

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: ausländische steuerbescheide

    Hallo,

    tut mir leid, aber das kann ich nicht beantworten. Vermutlich kann hier das deutsche Finanzamt helfen, oder ?

    Schöne Grüsse,
    Abra-Ka-Dabra

  3. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: ausländische steuerbescheide

    hei
    Rein logisch : die steuer wird dort bezahlt, wo sie verdient wird und der wohnsitz ist. Da du nicht mehr in deutschland wohnst, sollte das niemanden mehr interessieren. Ich selber bezahle meine steuer auch nur im ausland.
    Seltsam das du ueberhaupt diese anfrage bekommst...
    viele gruesse

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: ausländische steuerbescheide

      ich habe keine Anfrage bekommen. Ich möchte nur wissen, ob die irgendetwas verlangen können, wenn ich vielleicht irgendwann in 10,15 oder 100 Jahren zurück nach D gehen sollte.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: ausländische steuerbescheide

        die einzige anfrage wäre im falle der rente. Um eventuelle ansprueche auszurechnen.....
        ich habe keine Anfrage bekommen. Ich möchte nur wissen, ob die
        irgendetwas verlangen können, wenn ich vielleicht irgendwann
        in 10,15 oder 100 Jahren zurück nach D gehen sollte.

    • Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
      Re: ausländische steuerbescheide

      Hallo, wohne seit 11jahren fest in den Philippinen und kann daher nicht helfen, Gruss Christoph

  4. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: ausländische steuerbescheide

    Meiner Meinung nach dürfen die das.
    Frage ist nur was die haben wollen.
    Gruß
    bboli



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