Krankenkasse bezahlen auch mit Wohnsitz imAusland?

Liebe/-r Experte/-in :smile:

Ich versuche zu erklaeren mein Problem, ich bitte Euch um Geduld wegen meinem unperfekten Deutsch.

Erst wollte ich meine Situation erklaeren: ich habe von September 2009 bis August 2010 in Deutschland studiert, und ich war damals mit Aok versichert. Im August 2010 habe ich meinen Wohnsitz abgemeldet (Stadt Bochum), und auch bin ich von meiner Krankenkasse abgemeldet. Dann bin in nach Italien gekommen, um meinen Studium abzulegen.
Im Januar 2011 habe ich eine Wohnung in Wuppertal ersteigert, und seit Maerz 2011 bin ich in Wuppertal angemeldet. Aber seit denn habe ich nie in Deutschland gewohnt, sondern in meiner Stadt in Italien (Padova), wo bin ich natuerlich angemeldet und versichert.

Am Anfang October 2011 wollte ich nach Deutschland umziehen, zu leben und zu arbeiten. Ich habe meine alte deutsche Krankenkasse angerufen, und die haben mir gesagt, dass ich ab Maerz 2011 die Krankenversicherung bezahlen muss, auch wenn ich in Italien gelebt habe, weil ich den Wohnsitz auch in Deutschland haette.
Stimmt das? Waere nicht „unmoeglich“ fuer zwei europaeische Krankenversicherung versichert zu sein?

Der Mitarbeiter von Aok hat mir gesagt, zu preufen dass ich in Italien versichert war (und noch bin…), den Modell E-104 zu zeigen. Dieser E-104 gilt in Deutschland als Kranken- und Rentenversicherung Zeugnis. Aber in Italien, seit 2004 (wenn ich gut erinnere), dieser E- 104 gilt nur als Rentenversicherungzeugnis. Und, weil ich hier in Italien nie gearbeitet habe, kann ich also keinen E 104 bekommen. Die Krankenversicherung Amt in Italien hat mir einen Zettel gegeben, anerkannt auch fuer Aok, der prueft, dass ich von August 2010 bis jetzt in Italien versichert bin.
Aber, wie scheint, das reicht noch nicht fuer Aok.

Stimmt das? Das erste Mal, wann ich mit dein Aok gesprochen hatte (September 2011), der Mitarbeiter von Aok hatte mir nicht gesagt, dass ich die Krankenkasse ab Maerz 2011 bezahlen muss, auch wenn ich in dieser Zeit in Italien gelebt habe, und versichert bin.

Koennte Jemand von Euch mir helfen?

Vielen Dank, und entschuldigung fuer meinen schlechten Deustch :smile:

Viele Gruessen,
Luca.

Hallo, Luca!

So, wie es aussieht, warst du in Deutschland und Italien als Student versichert, oder?
So weit mir bekannt, muss man in Deutschland solange Krankenversicherungsbeträge zahlen, bis man sich abmeldet. Wer die Krankenversicherung nicht kündigt, bleibt weiterversichert.
Sieh dazu unter: www.mz-und-simson.de/auswandern/krankenversicherung…, nach.
Da steht einiges über den Anspruch auf Krankenversicherungsschutz in Deutschland.

Zu E-104 kann ich nur sagen, dass auf der Bescheinigung die Versicherungs-Beschäftigungs- und Wohnzeiten zusammengerechnet werden. Diese sind von der deutschen Krankenkasse anzuerkennen. Auch die Bescheinigung der Italienischen Krankenkasse ist zu berücksichtigen.
Meine Frage ist zudem: muss es die AOK sein?
Ich würde mich bei einigen anderen Krankenkassen erkundigen, wie deren Aufnahmeprozedere ist.
Wenn erst Anfang Oktober eine Arbeit bei einem Arbeitgeber aufgenommen wird, meldet einen der Arbeitgeber bei der Krankenkasse an.
Sind Sie selbständig, müssen Sie zu einer privaten Krankenkasse wechseln und da gibt es einiges zu beachten.
Im Übrigen denke ich, dass das Ersteigern einer Wohnung in keinem Zusammenhang zur Krankenkasse steht.
Eventuell würde ich in Ihrem Fall anraten, eine Verbraucherberatung in Anspruch zu nehmen um den Sachverhalt wegen der Krankenkasse und den Bescheinigungen aus Italien zu klären.
Sorry, aber mehr kann ich dazu nicht sagen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo… ich kann Ihnen leider nicht helfen. Fragen Sie bitte einen anderen Experten.

Gruß, Christian

Hallo,

wie werden Sie sich denn versichern? Arbeiten Sie in Deutschland? Beantragen Sie ALG II? Werden Sie sich pflichtversichern?

Eine Doppelversicherung wäre Unsinn. Wenn Sie sich erstmal freiwillig pflichtversichern benötigt die AOK eine Anmeldebestätigung, aber eben noch wichtiger, einen Nachweiss wie lange Sie in Italien versichert gewesen sind. Macht ja keinen Sinn, wenn Sie eine Doppelversicherung haben, in Italien und Deutschland.

Hat es sich zwischenzeitlich geklärt?

Vielen Dank fuer die Antwort.

Wenn meinem Studium in Deutschland beendet war, habe ich mich von Versicherung abgemeldet. Nur, auch wenn ich in Italien danach gelebt habe, und in Italien versichert bin, habe ich eine Wohnung in Deutschland ersteigert, und bin ich mich dann da angemeldet (Stadt Wuppertal), im Maerz 2011. Die Aok sagt dass ich ab Maerz 2011 die Versicherung bezahlen muss, auch wenn ich in diesem Period in Italien gelebt habe, und da meine Versicherung gehabt habe…

Auf jeden Fall, vielen Dank fuer die Hilfe, und ich werde jetzt die Website, die du mir empfohlen haben, lesen :smile:

Auf jeden Fall Danke :smile:
Tschus

„:Hat es sich zwischenzeitlich geklärt?“

Ja und Nein :smile:
Sieht so aus jetzt, dass ich nicht ab Maerz 2011 bezahlen muss, sondern nur ab wann ich die neue Anmeldung mit Aok unterschreiben werde. Die haben mir gefragt aber, dass die italienische Versicherung nachweisen muss, ab wann, und bis wann, ich in Italien versichert bin. Es gibt keinen Problem, ich habe diesen Zettel schon an Aok geschickt, aber die italienische Versicherung kann mich nicht abmelden, bis wann ich einen neueu Arbeitsvertrag in Deutschland unterschieben habe. Weil sonst sollte ich fuer einen Period (ein Tag, oder ein Monat usw) ohne Versicherung bleiben musste. Ich finde das Sinnvoll. Und, um einen Arbeitsvertrag in Deutschland zu unterschreiben, brauche ich eine Deutsche Versicherung. Das ist jetzt das Problem, und ich hoffe das zu loesen.

Vielen Dank, und viele Gruessen,
Luca

Wenn der hauotwohnsitz erst ab Oktober 2011 in Deutschland liegt und eine Versicherungspflichtige Beschäftigung erst im Oktober 2011 beginnt, dann beginnt auch die Versicherung erst ab Oktober 2011.

Also ist nicht nur Deutschland sehr bürokratisch. Ich hoffe Sie gerade an einen „verständnisvollen, unbürokratischen“ Sachbearbeiter und bekommen dies hin. Für den Arbeitsvertrag würde es ja schon ausreichen, wenn Sie eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung vorlegen können…" wird Mitglied nach § 175 SGB V wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind"…viel Glück…

Seit Heute Morgen ist endlich alles erklaert… Am Ende die haben mir gesagt, dass ich eine Schein von Versicherung bekommen werde, dass ich nichts anders machen muss, aber ich muss ab September 2011 bezahlen (ich hatte die Anfrage ende August erfuellt). Das klingelt ein bisschen wie einen Kompromiss, aber immer besser als ab Maerz zu bezahlen, das wuerde eine Ungerechtigkeit sein. So geht es, und hoffentlich ist jetzt alles in Ordnung.
Ich bedanke mich sehr mit Euch allen fuer eure wichtigen Hilfe :smile:
Viele Gruessen, Luca.