Mindestlohn für Häftlinge

Gibt es in deutschen Haftanstalten ein Mindestentgelt (Mindeststundenlohn), wenn die Häftlinge eine zugewiesene Beschäftigung (zB Arbeit in der gefängniseigenen Autowerkstatt) ausüben?

Hallo doktorhans,

Mindestlohn gibt es in der JVA tatsächlich. Er beläuft sich gem. unten folgender Tabelle auf 6,21 Euro und ist dann gestaffelt bis zu 13,80 Euro.

Hier findest du eine Tabelle, was ein Gefangener AM TAG verdient.

Tagessätze (Stand 1.1.2010)
Vergütungsstufe 0 6,21 Euro
Vergütungsstufe I 8,28 Euro
Vergütungsstufe II 9,71 Euro
Vergütungsstufe III 11,04 Euro
Vergütungsstufe IV 12,36 Euro
Vergütungsstufe V 13,80 Euro

Bei Strafgefangenen werden die monatlichen Bezüge zu drei Siebtel auf das Hausgeld und zu vier Siebtel auf das Eigengeld gebucht. Von dem Hausgeld kann der Inhaftierte Dinge zum täglichen Leben wie Tabakwaren, Kaffee, Lebensmittel, Briefpapier, o. ä. erwerben. Aber auch das Telefongeld, Briefmarken und der Friseurbesuch werden von diesem Konto abgebucht. Vom Eigengeldkonto sollen in erster Linie Schulden, die sowohl aus den Straftaten aber auch aufgrund privatrechtlicher Forderungen (z. B. Handyverträge) entstanden sind, beglichen werden.

LG Kampfzwerg

Ja selbstverständlich gibt es den dort.Allerdings ist es wie draussen im freien Leben, dass jede Art der Arbeit unterschiedliche Tageslöhne hat.Zum Beispiel verdient der Koch mehr als der Hausarbeiter (Kalfaktor).Aber in den einzelnen Jobgruppen bekommt jeder das gleiche Geld, also den selben Lohn.Ich hoffe das genügt Dir und verbleibe mit freundlichen Grüßen,der Geisterhund

Ja ,der „Mindestlohn“ ist in den Ausführungsbestimmungen des jeweiligen (Landes)Strafvollzugsgesetzes festgeschrieben und wurde vor einigen Jahren durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.Es gibt je nach Qualifikation eine Einordnung in eine der 5 Lohnstufen ggf. mit (Leistungs)Zulage.
Etwa 2/3 des Geldes - höchstens ca.(!!!)250€ - werden als Rücklage zur Entlassung angespart bzw. zur Schuldenregulierung verwendet,das übrige Drittel in der Regel zur persönlichen Verwendung/Verbrauch genutzt.

Hier meine vielleicht etwas oberflächliche Antwort, wenn du genaue Zahlen und Prozente wissen musst, sag’ nochmal Bescheid, dann muss ich die aktuellen Zahlen herausfinden.

Grundsätzlich gilt: da der Gefangene ja freie Kost und Unterkunft hat, erhält er - wenn er arbeitet - einen Lohn, der ihn in die Lage versetzt, die grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen. Das bedeutet für Gefangene in der Regel vor allem Tabak, Kaffee, Briefmarken, Fernsehkabelanschluss, Süßigkeiten usw.

Bis vor einigen Jahren war dann der Lohn auf 3 % vom sogenannten Ecklohn festgelegt. Ecklohn ist der Durchschnitt dessen, was ein Arbeitnehmer in Deutschland verdient. Dieser Wert wird jedes Jahr durch das Statistische Bundesamt neu berechnet. Vor einigen Jahren wurde der Gefangenenlohn dann auf 5 % vom Ecklohn erhöht.

Im Knast kriegt man dann sein Geld je nachdem, was man arbeitet. Einfache Tätigkeiten werden mit (ich glaube) 75 vom Ecklohn vergütet (Lohnstufe 1), etwas schwierigere mit Lohnstufe zwei, dann kommen bei Lohnstufe 3 genau 100 des Ecklohns heraus und bei Leuten, die schwierige Arbeiten leisten, also zum Beispiel als gelernte Schlosser in einer Anstaltsschlosserei arbeiten, die kriegen Lohnstufe 5 (125 % vom Ecklohn).

Was heißt das konkret ?

Einer, der durchschnittlich viel arbeitet, kriegt Lohnstufe drei und damit einen Tagessatz von etwa 10-11 € (Genaueres wie gesagt, wenn du es brauchst, muss ich aber raussuchen). Bei 21 Arbeitstagen im Monat werden also etwa 220 € verdient. Jemand mit niedrigster Lohnstufe hat dann so etwa 150 - 170 €, jemand mit Höchststufe hat auch manchmal 350 - 400 €. Man kriegt nämlich auch oft noch Leistungszulagen.

Dieses Geld hat der Gefangene aber nicht zur freien Verfügung. 4/7 gehen auf ein sogenanntes Rücklagekonto und werden dem Gefangenen bei der Entlassung ausgezahlt. Ihm bleiben zur aktuellen Verfügung 3/7, also 80 und 130 € im Schnitt. Das ist dann sein sogenanntes Hausgeld, mit dem er die oben genannten Sachen einkaufen kann oder was auch immer.

Neben dem Lohn wird für die Gefangenen Geld ans Arbeitsamt bezahlt und zwar in der Höhe, als hätte er einen Ecklohn verdient. Damit hat der Gefangene wenigstens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn er rauskommt. Krankenversicherung wird nicht gezahlt, da der Gefangene ja kostenlose Arztversorgung hat, Rentenversicherung aber auch nicht, was gerade bei Langzeitinhaftierten schon blöd ist.

So, und jetzt zu guter letzt noch so etwas wie der Mindest-Mindestlohn: wer ohne eigenes Verschulden im Gefängnis ohne Arbeit ist (weil im Gefängnis meistens nicht genug Arbeit für alle da ist), hat Anspruch auf ein Taschengeld, das derzeit bei etwa 33 - 34 € im Monat liegt. Da wird es natürlich schon ganz schön eng; reicht bei einem Raucher kaum für den Tabak.

Soweit erst mal. Wie gesagt: bei Nachfragen stehe ich gerbne zur Verfügung.
Gruß

W

hey…
für deutschland kann ich dir keine auskunft geben.
in der schweiz bekommt jeder gefangene ein arbeitsentgeld, pekulium genannt. denke das es in deutschland ähnlich sein sollte.

dirk

Die Entlohnung der Strafgefangenen ist abschließend hier geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__43.html

Die in manchen Bundesländern zwischenzeitlich aufgrund der Föderalismusreform erlassenen Landesstrafvollzugsgesetze regeln das ähnlich.

HALLO
Es gibt keinen direkten Mindestlohn.
Je nach Qualifikation des Häftlings bekommt er eine
Arbeit zugeteilt, die dem entsprechend verschieden
Bezahlt wird. Hier wird wieder unterschieden ob er nach
Stückzahl einer gewissen Anzahl von zu erbringenden
Werkstücken entlohnt wird. Oder ob er im Tagelohn beschäftigt ist.Von Seinem Lohn erhält er 2/3 auf seinem Anstaltskonto gutgeschrieben. Das andere Df.p.rittel
Erhält er bei seiner Entlassung. Was auch nicht Pfändbar ist. Im Schnitt kann ein Gefangener zwischen
150 - 440 Euro im Monat verdienen.
Wenn er will. Ich habe in der Praxis aber oft erlebt, das Gef. sich bewußt dumm anstellen um nicht Arbeiten zu müssen, denen haben die 45 € Taschengeld was ihnen
gezahlt wurde ausgereicht. Denn es ist für viele Gef.
angenehmer nicht zu arbeiten und erst Mittags aufzustehen, weil die ganze Nacht Ferngesehen oder
Karten gespielt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen, weil ich da nicht informiert bin.
Gruß
Heike

Das weiß ich leider nicht. Ob es in den den JVA´s der unterschiedlichen Bundesländer dann in diesem Fall überhaupt eine Einigung gibt, bzw. im Einzelfall eine Richtlinie?
Sorry!
E.M

Guten Morgen
Ihre Nachricht hat mich erst heute erreicht.
Einen Mindestlohn im üblichen Sinn gibt es nicht.
Die Entlohnung ist Ländersache.
In dem mir bekannten Land bewegen sich die Gehälter von der Lohnstufe 2-5
entsprechend der Tätigkeit brutto im Bereich von etwa 1,90-3,15 €/Std.
Davon werden noch 1,5 % Sozialversicherungsbeitrag abgezogen.
Im offenen Vollzug (also bei Arbeitsverhältnissen außerhalb der JVA) wird ein Haftkostenzuschuss
berechnet.
Ihnen einen schönen Tag und freundliche Grüße
Günter

In Rheinlandpfalz ja,wie es in anderen Bundesländern ist ist mir nicht bekannt