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Re: Haften Busfahrer für Fahrgastschäden
Hallo Katinka 74,
dies ist eine juristische Frage, die ich Dir nur aus meiner Berufserfahrung beantworten kann,wobei Du unterscheiden musst,ob Öffentlicher Nahverkehr oder Reisebusfahrt.
Beim Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV) ist die Sachlage eindeutig. In den Geschäftsbedingungen des ÖPNV steht sinngemäss:"...der Fahrgast hat sich einen sicheren Halt zu verschaffen...."
Damit machen es sich die Nahverkehrsbetreiber recht einfach.
Beim Reisebusverkehr ist das etwas komplizierter, dort haftet grundsätzlich der Veranstalter der Reise.
Aber bei Personen-und Sachschäden aufgrund von Unfällen haftet immer der Unfallverursacher.
Du siehst, es ist juristisch nicht einfach. Manchmal lohnt es sich doch einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ein Tipp, wenn es sich um einen Schaden, aufgrund eines plötzlichen Bremsmanövers des Fahrers handelt . Die ÖPNV-Betreiber sind meistens sehr kulant bei der Schadensabwicklung, weil sie um den guten Ruf bemüht sind.
Der Busfahrer persönlich haftet nicht, er muss nur die strafrechtliche Konsequenz tragen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Schadensregulierung übernimmt die Versicherung des Fahrzeugs.
So, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und hab Dich nicht vollends verwirrt.
Gruss