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Re: HARTZ IV für Freiberufler?
Hallo Bachiller,
ich möchte Ihre Frage mal vorsichtig beantworten.
WENN für Freiberufler das Gleiche gilt, wie für Selbständige - und davon gehe ich erstmal aus - haben Sie generell die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.
Ihnen steht der Regelsatz zu, Miete, Krankenversicherung, Sozialversicherung.
ABER vorerst gilt eben die Selbsthilfe. Heißt, Sie müssen alles tun, um es allein zu schaffen.
Sprich: Alle Einkommen, die Sie haben auflisten - auch sei es noch so unregelmäßig!!!
Dem gegenüber stellen Sie die Ausgaben. Hier sollten Sie sicherheitshalber Privat und Tätigkeit von vornherein trennen, denn:
Ein Handy/Telefon ist Luxus, also vom Regelsatz zu bestreiten oder verzichen. Brauchen Sie es für die Arbeit nachweislich, können Sie diese Kosten auflisten und absetzen. So auch mit Fahrzeut, PC, Internetgebühren, Werbungskosten etc...
Danach errechnet das Amt, ob Sie einen Bedarf haben.
Das Amt kann auch Ihre Krankenversicherung der Künstlerkasse zahlen, wenn diese nicht teurer ist als die Regelbeiträge der gesetztlichen Kassen (Amt hat eigene Verträge!!!) und Sie nicht benachteiligt sind (müssen Sie zahlen, wenn Sie zum Arzt gehen oder nciht....).
Außerdem sollten Sie gleich einen Plan vorlegen, warum Sie für wie lange wofür Geld brauchen und warum es sich durch was wann etl verbessern soll!!!
DANN geht alles seinen Gang...
Hoffe Ihnen ein Stück geholfen zu haben.
MfG