Rücktritt vom Kaufvertrag?

Hallo!
Kann ich von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn ja, wie?
Habe vor 2 Monaten einen Kaufvertrag unterschrieben. Ware wird Ende Oktober geliefert. Anzahlung 500,00 DM in bar geleistet. Restzahlung 4.200,00 DM vereinbart.
Nun möchte ich die Ware aber nicht mehr haben. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung?
Vielen Dank und viele Grüsse
Andy

Hallo Andy !
So wie du deinen Fall beschreibst, kannst du leider nicht vom Kaufvertrag zurücktreten,denn bloßes Nichtmehrgefallen oder jetzt Nichtmehrwollen reichen zum Rücktritt (Wandelung) nicht aus.
Etwas anderes ist es, wenn die Ware nach Erhalt beschädigt ist oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im ersten Fall sind dann meist im Kleingedruckten „Reparaturen vorgesehen“,so dass du auch hier schlecht wieder herauskommst.
Letzte Hoffnung für dich: Dein Händler ist kulant.
Grüße
Bernhard

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Danke für die prompte Antwort.
Was ist, wenn ich die Ware nicht bezahlen kann?
Andy

Hallo!
Kann ich von einem Kaufvertrag
zurücktreten, wenn ja, wie?
Habe vor 2 Monaten einen Kaufvertrag
unterschrieben. Ware wird Ende Oktober
geliefert. Anzahlung 500,00 DM in bar
geleistet. Restzahlung 4.200,00 DM
vereinbart.
Nun möchte ich die Ware aber nicht mehr
haben. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung
der Anzahlung?
Vielen Dank und viele Grüsse
Andy

Hallo Andy !
So wie du deinen Fall beschreibst, kannst
du leider nicht vom Kaufvertrag
zurücktreten,denn bloßes Nichtmehrgefallen
oder jetzt Nichtmehrwollen reichen zum
Rücktritt (Wandelung) nicht aus.
Etwas anderes ist es, wenn die Ware nach
Erhalt beschädigt ist oder nicht den
vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im
ersten Fall sind dann meist im
Kleingedruckten „Reparaturen
vorgesehen“,so dass du auch hier schlecht
wieder herauskommst.
Letzte Hoffnung für dich: Dein Händler ist
kulant.
Grüße
Bernhard

Danke für die prompte Antwort.
Was ist, wenn ich die Ware nicht bezahlen
kann?
Andy

Hallo!
Kann ich von einem Kaufvertrag
zurücktreten, wenn ja, wie?
Habe vor 2 Monaten einen Kaufvertrag
unterschrieben. Ware wird Ende Oktober
geliefert. Anzahlung 500,00 DM in bar
geleistet. Restzahlung 4.200,00 DM
vereinbart.
Nun möchte ich die Ware aber nicht mehr
haben. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung
der Anzahlung?
Vielen Dank und viele Grüsse
Andy

Hallo Andy !
So wie du deinen Fall beschreibst, kannst
du leider nicht vom Kaufvertrag
zurücktreten,denn bloßes
Nichtmehrgefallen
oder jetzt Nichtmehrwollen reichen zum
Rücktritt (Wandelung) nicht aus.
Etwas anderes ist es, wenn die Ware nach
Erhalt beschädigt ist oder nicht den
vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im
ersten Fall sind dann meist im
Kleingedruckten „Reparaturen
vorgesehen“,so dass du auch hier schlecht
wieder herauskommst.
Letzte Hoffnung für dich: Dein Händler
ist
kulant.
Grüße
Bernhard

Dann ist das ein weiterer Grund für Deinen
Händler, kulant zu sein.
VERHANDELN ist angesagt!!!