Hartz IV Geld Entzug bei keinen festen Wohnsitz?

Guten Tag,

einen Freund von mir wurde sein Hartz IV Geld von heute auf morgen entzogen. Die ARGE begründet dies aufgrund eines fehlenden festen Wohnsitzes. Das Arbeitsamt weiß aber, das er auf Wohnungssuche ist, allerdings muß ja die wohnung erst genehmigt werden von der ARGE und darf nur eine bestimmte Quadratmetergröße haben. Meine Frage ist jetzt, kann die ARGE einfach das Hartz IV Geld streichen?

Hi Anspruch auf H4 hat mann wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist und mann Erwerbsfähig ist
§7Abs.1 Nr.4 SGB 2
auch wenn eine Wohnungslosigkeit besteht müssen Kosten für die Unterkunft Übernommen werden z.B: Pension etc.auch eine
Kürzung des Regelsatzes wegen Minderausgaben ( Telefon Strom) ist nicht vorgesehen.Eine Genehmigung der Wohnung sollte sehr schnell gehen so mann eine vorschlagen kann
da dies ein unabweisbarer Bedarf ist und die Erstausstattung sowieso nicht abwimmeln lassen ich pers. würd zum Amt gehen und auf eine Barauszahlung bestehen da das Geld Dringend zum Leben benötigt wird aber schaut euch nochmal das Schreiben genau an welche Gründe für die Einstellung der Leistungen angeführt werden. Gruß.