Ist eine Vereinbarung zur Übernahme eines

… Firmenwagens bei Kündigung rechtskräftig? Ich habe vor einem drei-viertel Jahr einen neuen Firmenwagen erhalten und diesen auch nach meinen Wünschen konfigurieren dürfen. Mein Areitgeber hat mir damals einen Zettel vor die Nase gehalten auf dem steht ich müsste den Wagen übernehmen, wenn ich innerhalb von drei Jahren nach erhalt die Firma wechsele. Ich habe aber nichts unterschrieben, sondern nur den Zettel erhalten. Ist das rechtens? Wenn ich jetzt kündigen sollte, muss ich den Wagen übernehmen, obwohl es dazu gar keine Vereinbarung gibt? Der Arbeitsvertrag sagt dazu nichts aus. Danke für Eure Antworten.

Lässt sich so nicht beantworten. Normalerweise sind auch mündliche Verträge bindend. Kommt sicher drauf an, wer besser seine Argumentation beweisen kann, der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer

Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung / Firmenwagenrichtlinie oder so was? Die hätte dann im Zweifel Gültigkeit. Wenn es nur diesen Zettel gibt, der nicht unterschrieben wurde, habe ich da gewisse ZWeifel, kann ich aber so nicht beurteilen, ohne den Inhalt genau zu kennen.

Vielen Dank für die Einschätzung - eine Firmenwagenrichtlinie sagt dazu nichts aus. Im Zweifel zählt hier wohl nur die mündliche Vereinbarung.

Danke und beste Grüße
Oliver

Lässt sich so nicht beantworten. Normalerweise sind auch
mündliche Verträge bindend. Kommt sicher drauf an, wer besser
seine Argumentation beweisen kann, der Arbeitgeber oder der
Arbeitnehmer

Vielen Dank für die Einschätzung - eine Firmenwagenrichtlinie sagt dazu nichts aus. Im Zweifel zählt hier wohl nur die mündliche Vereinbarung.

Danke und beste Grüße
Oliver