Neue Küche für Mietwohnung,vor allem neue E-Geräte

Wir haben eine Mietwohnung mit Einbauküche, gebaut 1994,wohnen seit 2000 drin. Wir hätten gern eine neue Küche,aber vor allem neue E-Geräte. Wie muß man vorgehen,was muß man beachten?
Sind dankbar für kongrete Hinweise.

Sorry, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Ich würde einfach zu Ikea fahren und mir eine günstige Küche kaufen?

Guten Tag,
also erst einmal, wenn Sie die neue Küche selber bezahlen sehe ich darin überhaupt kein Problem. Sie müssen die alte Küche nur abbauen und in den Keller stellen. Wegschmeißen dürfen Sie die nicht. Selbstverständlich müssen Sie erst den Vermieter fragen, ob dieser Weg ok ist. WEnn Sie vom Vermieter eine neue Küche haben möchten, wird die Angelegenheit schwieriger. Küche ist Küche egal wie alt diese ist.
In diesem Fall bleibt einfach nur die Möglichkeit den Vermieter zu fragen, ob er bereit ist eine neue Küche einzubauen, allerdings ist er dann berechtigt die Miete zu erhöht da er ja die Wohnung aufwertet.

Wir haben eine Mietwohnung mit Einbauküche, gebaut 1994,wohnen
seit 2000 drin. Wir hätten gern eine neue Küche,aber vor allem
neue E-Geräte. Wie muß man vorgehen,was muß man beachten?
Sind dankbar für kongrete Hinweise.

Zuerst einmal mit dem Vermieter darüber sprechen .Schließlich ist es sein Eigentum.U.U. wird dieser dem nur zustimmen , wenn sie diese neue Küche bei Auszug
ihm auch als Ersatz für seine überlassen.

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seit 2000 drin. Wir hätten gern eine neue Küche,aber vor allem
neue E-Geräte. Wie muß man vorgehen,was muß man beachten?
Sind dankbar für kongrete Hinweise.

Hier kann ich nicht helfen.

Hallo,

zuerst den Mietvertrag lesen, was steht da zur Küche.
Dann können auf dieser Basis konkrete Fragen gestellt werden.

Gruß
Matthias

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seit 2000 drin. Wir hätten gern eine neue Küche,aber vor allem
neue E-Geräte. Wie muß man vorgehen,was muß man beachten?
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Zuerst mal hallo ,
nun zur Frage : in 1. Linie müssen sie den Vermieter von ihrem Vorhaben informieren . Es stllt sich die Frage , ob die „neue Küche“ bei Auszug in der Wohnung verbleibt. Da kann ich ihnen keinen Rat geben .Wichtig ist , dass sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen . ich hoffe , dass ihnen helfen konnte .
Liebe Grüße aus Wolfstein

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neue E-Geräte. Wie muß man vorgehen,was muß man beachten?
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Hallo,
1.wenn der Vermieter sie ersetzen soll, muss sie entweder unbrauchbar sein oder es muss im Mietvertrag eine entsprechende Abmachung vorhanden sein. Geringe Chance nach 17 Jahren.

2.wenn Sie selbst die Küche kaufen und finanzieren wollen, sollten Sie eine klare Abmachung mit dem Vermieter treffen, was nach Auszug mit Ihrer Küche passieren soll:
a)mitnehmen nach Auszug
b)an Vermieter zum Zeitwert verkaufen
c) an Nachmieter verkaufen

Gruß von Heihei

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Hallo,
also Vermieter sind bei Ausfall der Geräte zuständig, es sei denn der Mieter hat sie unsachgemäß behandelt. Aber er ist nicht verpflichtet, die Geräte auszutauschen, wenn der Mieter es wünscht - siehe folgendes Zitat:
Bei Beschädigung oder Entfernung einer Einbauküche (oder Teilen davon) haftet der Mieter auf Schadensersatz. Der normale, vertragsgemäße Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung der Küche auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248). Der Vermieter ist aber nach ganz überwiegeder Ansicht der Rechtsprechung nicht verpflichtet, das Mietobjekt auf dem jeweils technisch neuesten Stand zu halten. Siehe auch LG Kiel Urteil vom 27.05. 2003, Az.: 1 S 180/02. In jedem Fall muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein. Bei sehr lange bestehenden Mietverhältnissen wird man davon ausgehen müssen, dass der Vermieter verpflichtet ist, Ausstattungen spätestens dann zu erneuern, wenn deren Benutzung durch altersbedingte Materialermüdungen oder Abnutzungen merklich eingeschränkt ist.
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01 ; Quelle: Grundeigentum 2001, 1404. Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91 eine 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) angenommen. Eine starre Grenze bei der Nutzungsdauer gibt es sicher nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Eine 5-Köpfige Familie beansprucht eine Küche sicher wesentlich stärker, als ein Single. (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…)
Ihr könnt mit dem Vermieter sprechen, Euch beteiligen oder selbst neue Geräte kaufen, müßt aber bei Einzug die Geräte des Vermieters wieder einbauen (Rückbaupflicht) oder mit ihm verhandeln, ob er sie ablöst. Ein Ausgleichsanspruch auf Grund von höherwertigen Geräten - also eine geringere Miete besteht meiner Meinung nach (siehe wieder der oben angegebene Link)
Vermieter vermeiden oft den Einbau von Küchen - sie sind bei Reparaturen in der Pflicht und es gibt oft Streit darüber, ob das Gerät abgenutzt ist oder vom Mieter „geliefert“ wurde.
nach besten Wissen und Gewissen formuliert aber keine Rechtsauskunft - mehr kann ich dazu nicht sagen
Elfriede

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Einer Einbauküche schreibt man, je nach Qualität,eine Lebensdauer von 15 bis 18 Jahren zu.
Dabei geht es nur um das Mobiliar.
Elektrogeräte veranschlagt man mit ca 10 Jahren.
Etwas rechtsverbindliches kann ich euch nicht sagen.
Sprecht mal mit dem Vermieter.
Sollte das nicht fruchten, sucht den Mieterverein auf.
Da wird euch geholfen.
Das einzige was ich gefunden hab:

/t/einbaukueche-ersatz-mietersache/3298475

Hoffentlich war das hilfreich.

MFG Ulli P

Hallo Barbie2011,

das ist wohl eher eine Frage für einen Juristen der im Mietrecht gut bewandert ist. Ich als Baufinanzierer kann da leider nicht weiter helfen.

Als Mieter würde ich das okay des Vermieters einholen.
Zu beachten auch dass die neuen geräte bzw. Einbauküche
in der Hausratversicherung mitversichrt werden.

Hallo - meiner Erfahrung nach, ist es eine Sache des Vermieters, ob er Geld investieren will oder nicht.
Der Stromverbrauch der Geräte aus 1994 entsprechen heute nicht mehr den Standard und kann als Argument gegenüberd dem Vermieter geltend gemacht werden.
Falls er es nicht will - kann man sich neue Geräte zulegen - und die alten aufheben - damit beim Auszug der Vermieter seine Schrotteile weiterhin behält.
Wie gesagt - es ist eine Kann-Sache.
Viel Glück.

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Sind dankbar für kongrete Hinweise.

Leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen.
Ich bin Finanzierungsspezialist für den Kauf/Bau von Wohnimmobilien.
Herzliche Grüße
Jan Hönle

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