Darf ein Inkasso Büro beim Arbeitgeber anrufen?

Hallo, mein Freund sagte mir das er auf der Arbeit vom Inkasso Büro angerufen wurde?

Ist dies erlaubt? Kennt hier jemand die Rechtslage?!

Grüße

tut mir leid, ich weiss es nicht. Aber ich denke das darf das Inkassobüro nicht.

Hallo Schuldner, ein I-Büro meldet sich nur, wenn Geld geschuldet wird. Bezahl doch einfach die genommene Leistung, dann ruft auch kein I-Büro beim AG an.
Herzliche Grüße - lennonmac
Wenn ich alle Außenstände hätte würde ich in Urlaub fahren-ca. 8 Monate

Natürlich ist das erlaubt. Das Inkasso-Büro darf ihn sogar am Arbeitsplatz aufsuchen. Es darf auch den Arbeitgeber informieren, indem es seinen Lohn pfänden läßt. Dein Freund sollte mal besser seine Schulden zahlen - sonst erfährt er u. U. vom Inkasso-Büro, was alles nicht erlaubt ist - und das kann dann richtig unangenehm werden.

Wenn man denen die tel Nr. gibt bzw den Arbeitgeber angibt, dann muss man bei denen mit allem rechnen.

Ein Schreiben hinschicken und denen klar machen, dass man sich rechtlich vertreten lässt und nur auf schriftliche Anfragen reagiert.bei weiteren felefonischen belästigungen werde man den tatbestand der Nötigung prüfen lassen und gegebenen falls eine Einstweilige verfügung beantragen wird.

Im Übrigen verhandelt man mit einem inkasso grundsätzlich nicht sondern immer mit dem Gläubiger direkt.Warum das so ist steht z.B. hier www.schuldenfrust.de

Ich bin kein Experte. Du solltest bei der Schuldnerberatung Auskunft einholen, notfalls sogar bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Das Inkassobüro kann zwar anrufen, nur der AG darf keine Auskünfte erteilen, Datenschutz. Da könnte ja jeder kommen. Zumal gibt es gerade unter den Inkassobüros „Schwarze Schafe“ z.B. Deutsche Zentralinkasso, die mit falschen und gesetzwidrigen Behauptungen z.B. Negativ Schufa drohen. Das können und dürfen sie nicht.

Hi,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
Sorry.

Viele Grüße

Wenns eine normale Schuld ist darf er das meiner meinung nach nicht. Rechtsanwalt einschalten, der weiss, was zu tun ist (Unterlassungserklärung etc.).
Sollte es sich so verhalten, dass der Schuldner sich nie meldet, oder zahlungen verspricht, welche er nicht leistet etc. , dann hat er zwar nicht das Recht anzurufen, aber dann ist der Schuldner selber Schuld

hallo, domidold,

der Anruf von der Inkasso-Firma ist legitim, solange es sich um einen direkten Kontakt zum Schuldner handelt. NICHT legitim wäre, es, wenn die Inkasso-Firma den Arbeitgeber informieren würde. Dagegen kann man klagen, was aber im Allgemeinen nichts mehr nützt, weil der Schaden schon angerichtet ist.

LG

Hier liegt evtl ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor !
Ich würde das Inkassobüro schriftlich nachweisbar (Einschreiben) darüber in Kenntnis setzen das Du bzw der Freund die erneute telefonische Kontaktaufnahme beim Arbeitgeber untersagst.
Ich würde generell jedwede telefonische Kontaktaufnahme untersagen. Zuhause wie am Arbeitsplatz
Ebenso evtl geplante Außendienstbesuche
Andernfalls erfolgt Beschwerde beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten (Sitz des Inkassobüros)
Hier wird offenmbar auf das Schamgefühl spekuliert

Gib doch mal mehr Infos zur Forderung !!

Mit dem Thema kenne ich mich leider nicht aus.

ich bin der meinung,nein. das geht zu weit in die privatsphäre.aber sicher bin ich mir nicht,sorry.

mfg

Man darf nur das nicht, was im StGB o.ä. verboten ist. Mir fällt im Moment aber keine Straftat ein, die erfüllt sein könnte. Es ist einfach nur belästigend. Es könnte evtl. eine Nötigung erfüllt sein, wenn ein Erfolg eintreten würde, aber sonst nüsch.

Sorry weiß nicht mehr dazu.