Rückzahlung Mietkaution bei vereinbarter Frist

Von: , 08.12.2011 10:27 Uhr

Hiho,

mal wieder eine Frage zur Mietkaution. Normalerweise wird dem Vermieter ja eine Frist von 3-6 Monaten eingeräumt. Nun habe ich aber in meinem Mietvertrag eine Klausel, welche besagt, dass der Vermieter 4 Wochen Zeit hat Mängel zu beanstanden, ansonsten ist eine Rückzahlung der Kaution sofort nach 4 Wochen zu tätigen.
Nun ist der Auszug 4 Monate her, jetzt kam eine Nachbesserungsaufforderung und die Kaution wurde noch nicht ausbezahlt.
Was gilt nun? Die 4 Wochen, welche im Vertrag vereinbart sind, oder ist diese Klausel ungültig und es gelten die 3-6 Monate?

VG

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rückzahlung Mietkaution bei vereinbarter Frist

    Hallo Hiho,

    aus meiner Sicht gilt die vertragliche Vereinbarung

    Bitte den Vermieter nochmal drauf hinweisen.

    Ich wünsche guten Erfolg.

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