Straßenreinigungspflicht im Winter

Hallo und guten Tag. Wem obliegt die Straßenreinigungspflicht im Winter, dem Hauseigentümer oder dem Mieter? Ich meine damit nicht nur die Straßensäuberung, sondern auch den Winterdienst, der ja bei häufigem Schneefall auch ohne Ende im Einsatz ist.

Hallo Hermann,
als wir früher zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnten, gab es für die Bewohner jeder Partei einen Reinigungs- und Schneeräumungsplan, der im Flur vom Vermieter aufgehangen wurde . Jeder wusste genau in welcher Woche welche Wohnung den Dienst verrichten mußte . Dieser Hinweiss stand auch in unserem Mietvertrag . Wenn es diese Regelung nicht gegeben hätte,würde der Eigentümer einen Räumungsdienst beauftragen, den die Mieter des Hauses nachher in der Nebenkostenabrechnung bezahlen müssten .
Mit freundlichem Gruß,
Josef