Fahrerflucht, wegen zu spät angerufen?

Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich erzähl ert mal die Geschichte.
Mein Freund hat am Samstag ein geparktes Auto angefahren.
Aus Panik hat er sein Nummernschild aufgesammelt und ist dann zu seinem Vater gefahren um Hilfe zu holen (Vater wohnt 100 m vom Unfallort, weil sein Handy kein Akku hatte und er auch ein Zettel uns Stift gefunden hat. So nun war er beim Vater und hat ihn zu Hause nicht erreicht und ist dann zu seiner Mutter gerannt (wohnt auch nur 100m vom Unfallort enfernt), um von dort ein Zettel uns Stift zu holen und seine Daten aufschreiben. In der Zeit hat er sein Handy aufgeladen und sein Kumpel kam dann auch später, weil die sich treffen wollten. So nun sind sie zur Unfallstelle gegangen (ca. 30 min nach dem Unfall, hat so lange gedauert, weil mein Freund noch seiner Mutter alles erzählen musste, weil sie in Panik war) um den Zettel anzuheften und dabei haben sie die Polizei angerufen. Bei Telefonieren kam ein Streifenwagen (diese waren schon beim Unfallort und haben nach seinem Auto gesucht und gefunden und wollten es abschleppen, wenn sie mein Freund nicht g esehen hätten), der Polizist hat das Telefon aus seiner Hand genommen und dem Polizisten auf der anderen Leitung gesagt, dass er sich nun um die Sache kümmere. Nun soll die Polizei gsagt haben, dass ein Strafrechlichesverfahren auf ihn läuft, weil er angeblich Fahrerflucht begangen hat.Aber dass kann doch nicht sein, denn er hat doch angerufen nur etwas zu spät weil er in Panik war (Ps. er hatte ein schweren Autounfall vor zwei Wochen, aber er war nicht der Fahrer, deshalb diese Panik). Ist dies nun Fahrerflucht und er ist in der Probezeit, was passiert mit seinem Führerschein, wenn dem so wäre?
Ich hätte da noch eine Frage:
Der andere Fahrezeughalter darf mit seinem Wagen nicht fahren, obwolh sein wagen von hinten nur ein Riss hat im Koffereimbereich und das behindert doch nicht vom Fahren. Muss die Versicherung nun auch die Leiwagenkosten tragen, wenn der Typ einen besorgt? Ich mein das Auto hat kein Totalschaden und verkehrstauglich ist es auch.

Guten Tag,

ich bin Ingenieur und kenne mich somit mit den technischen Hintergründen der Autos aus. Leider bin ich kein Rechtsanwalt, bei dem wären Sie sicherlich besser aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen