Mietsachschäden an beweglichen Gütern

Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung taucht immer wieder folgendes auf: Mietsachschäden an beweglichen Gütern - mitversichert bis… oder halt nicht mit versichert. Was genau bedeutet - juristisch gesehen - bewegliche Güter??

Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung taucht immer wieder
folgendes auf: Mietsachschäden an beweglichen Gütern -

Was hat das eine mit dem anderen zu tun ? Meiner Meinung nach nichts.

Guten Tag,
insofern, da ich nicht weiß was darunter zu verstehen ist. Also was ist dadurch Versichert?

Hallo,

schreibe uns bitte einmal den genauen Wortlaut aus den Vertragsbedingungen auf.

Handelt es sich hier um eine Tierhalterhaftpflicht- oder um eine Privathaftpflichtversicherung ?

Gruß Merger

Liebe® Veipa,

die Mitglieder dieses Forums freuen sich auch über Anrede und Gruß !

Un bewegliche Güter sind u.a. Gebäude, fest eingebaute Gebäudebestandteile und stationäre Industrieanlagen. Bewegliche Güter sind z.B. Handys, Kaffeetassen, Autos und gekochte Eier.

In Haftpflichtversicherungen - Privat wie Hund - ist regelmäßig der Versicherungsschutz für „geliehene und gemietete Gegenstände“ ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist i.d.R. die Haftpflicht für eine gemietete Wohnung (Miet-Haftpflicht).

Ein Problem hätte der Versicherte z.B. dann, wenn er - versehentlich natürlich - ein Hotelzimmer in Brand setzt. Die Einrichtung des Zimmers besteht aus beweglichen Gegenständen, ein Schaden in oft fünfstelliger Höhe ist von der Versicherung nicht gedeckt.

Viele Versicherer haben daher ihre Bedingungen erweitert und schließen - teileweise gegen Zuschlag - die geliehenen/gemieteten beweglichen Gegenstände in die Versicherung ein.

Grundsätzlich sollte jeder Versicherungskunde solche Dinge VOR Vertragsabschluss prüfen oder durch (s)einen qualifizierten Berater/Vermittler prüfen lassen.

Viele Grüße
oscar.