Frage zu Zinsen eines Darlehen

Hallo,

Mr. X hatte einen Betrieb. Er hat in 2005 ein Darlehen aufgenommen. In 2009 gab er den Betrieb auf. Darlehen bleibt weiter bestehen bzw. ist abzuzahlen. Kann ich die Zinsen des betrieblichen Darlehen in 2010 in die private Einkommensteuer miteinfließen lassen, als sozusagen nachträgliche Werbungskosten o.ä.?

Hallo,
ich denke nicht, den diese müssten über die Aufgabe des Betriebes in der Aufgabebilanz enthalten sein.
MfG

ich hab auch das Problem dass ich nicht weis wie ich das formulieren soll dass ich irgendetwas hilfreiches bei nwb oder so finden würde.
Er hat den Betrieb nicht veräußert, also er hat keinen Veräußerungsgewinn. Er hat praktisch einfach nur aufgehört.

LG

Hallo,
ich denke nicht, den diese müssten über die Aufgabe des
Betriebes in der Aufgabebilanz enthalten sein.
MfG

Hallo !

Meines Wissens geht das nicht. Aber,wenn Du ganz sicher sein willst, ruf doch beim FA an und frage. Die geben Dir dort sicher die gewünschte Auskunft und das auch noch kostenlos !!!

Viel Erfolg !

Ich würde eine Steuererklärung GSE (heißt jetzt evtl. anders) zusätzlich zu den normalen Steuerblättern ausfüllen, denn ich denke sowohl die Rückzahlungsbeträge als auch die Zinsen sind Verluste aus dem betrieblichen „Gewinn“.Werden überhaupt Steuern bezahlt vom Mister X? Denn wer nichts bezahlt, kann auch nichts zurück oder angerechnet bekommen. MfG Lise

Hallo,

sofern das Darlehen tatsächlich zur Finanzierung einer betrieblichen Ausgabe gedient hat, ist es möglich, die Zinsen (und nur die Zinsen, nicht die Tilgung, denn Tilgungsbeträge sind KEINE Betriebsausgabe)als nachträgliche Betriebsausgabe anzusetzen.

Wenn die Betriebsaufgabe noch nicht erklärt worden ist (beispielsweise weil der Betrieb derzeit einfach nur ruht und evtl. später fortgesetzt werden soll), dann sowieso. Soll der Betrieb nicht weiter fortgesetzt werden, sollte die Betriebsaufgabe erklärt werden.

Beispiel Finanzierung einer Maschine:
Anschaffungskosten wirken sich während des Betriebes per Abschreibung als Aufwand aus.
Bei Betriebsaufgabe wirkt sich die Entnahme (oder der Verkauf)als Erlös aus, der Abgang des Restbuchwertes (AK abzgl. Abschreibung) als Aufwand.
Um dieses Erlös bzw den Aufwand zu realisieren, musste das Darlehen aufgenommen werden. Daher liegt ein betrieblicher Zusammenhang vor.

(Anders sähe es aus, wenn der Betrieb als Liebhaberei gewertet wurde und somit steuerlich nicht anerkannt wird, dann werden auch nachträgliche Ausgaben selbstverständlich nicht anerkannt.)

@Liselotte: Wie bereits oben erwähnt, sind NUR die Zinsen Betriebsausgaben, nicht die Rückzahlungsbeträge). Außerdem kann es sich auch lohnen, die Ausgaben zu erklären, wenn dadurch eine negative Summe der Einkünfte (nicht zu versteuerndes Einkommen) ergibt. Denn dann wird der Verlust ins Vorjahr oder Folgejahr zurückgetragen.
Beispiel: Einkommen 2010 lediglich 4000 € aus einer Rente, -3000 aus einer Vermietung sowie -2000 nachträgliche Betriebsausgaben. Damit wäre die Summe der Einkünfte -1000 Euro, welche eben vor- oder zurückgetragen werden kann.

Hi,

soweit ich weiss gibt es hier keine Chance. Da mit der Geschäftsaufgabe das Darlehen in das Privatvermögen gewechselt ist, handelt es sich um private Schuldzinsen. Dieser ist leider vom Steuerabzug ausgeschlossen. Es gibt zwar einige anhängige Klagen dagegen, aber hier steht die Entscheidung aus.

Viele Grüße

Mirko

Hallo!

Die Zinsen kann Mister X im Grunde als nachträgliche Betriebsausgaben absetzen.

Das aber unter der Voraussetzung dass die Gelder, die bei Veräusserungen von Betriebsvermögen (Anlagevermögen usw.) auch dazu verwendet wurden die Schulden zu tilgen und dass so lange die Firma bestanden hat nicht mehr Geld privat entnommen wurde wie die Firma verdient hat.

(Alles vereinfacht ausgedrückt)

Gruß

derschwede77

nein, geht nicht, es sei den, das du für das Geld ein Gebeude gekauft hast und jetzt noch vermietest

Hallo!
Kenn mich in diesem Fall leider nicht so aus, würde es aber versuchen, vielleicht auch als außergew. Belastungen, wenn dem Finanzamt das nicht gefällt, streicht es das sowieso.
viele Grüße!

Hallo, grundsätzlich ist der Abzug als nachträgliche Betriebsausgabe möglich.
Doch es kommt entscheidend darauf an, was mit diesem Darlehen finanziert wurde - und wie ggf. finanzierte Wirtschaftsgüter nach der Betriebsaufgabe verwendet wurden.

Beste Grüße und schöne Feiertage

Hallo,
ja, die Zinsen können weiterhin als „negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ angesetzt werden und zwar solange bis das Darlehen getilgt wurde. Sind also keine Werbungskosten sondern negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es muß eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt werden.
Gruß F. Bär

Hallo nerd,
das Darlehen mindert den Betriebsaufgabegewinn (erhöht im Zweifel den Verlust)und ist danach nur noch privater Aufwand.
Viele Grüße

Natürlich kann nur Mister X in seiner Steuererklärung Verluste nach der Betriebsaufgabe geltend machen, nicht „ich“ - oder beide sind identisch. Zu den Vordrucken, EÜR heißen sie evtl. jetzt, gibts Erläuterungen. Ist zur Betriebsaufgabe eine Schlußbilanz erstellt worden?
Die evtl. „Verluste“ oder negativer Gewinn kann natürlich nur mit vorhandenem Einkommen aus anderer Einkommensart verrechnet werden, so vorhanden. Wenn kompliziert sollte man einen Steuerberater befragen.
Auch nachlesen auf „Steuernetz“. MfG Lise

Hallo desiderium,
vielen Dank für die aufwändige Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen! :smile:
Schöne Feiertage
N.E.R.D

Vielen Dank und dir auch schöne Feiertage!

Es war eine Vollständige Betriebsaufgabe falls das irgendwie weiterhelfen könnte.

LIeber Nerd,

kann ich auch nicht genau sagen.
Meines Erachtens sind es jedoch keine Werbungskosten, da diese
mit den in 2010 erklärten Einkünften nicht zusammenhängen.
Vielleicht geht es als außergewöhnliche Belastung.
Aber da bin ich überfragt.

Freundliche Grüße
Lambertobruno

Ohne vollständig ausgefüllte Vordrucke zur Steuerklärung kann man mit einzelnen Angaben gar nichts anfangen. Entweder Anlage EÜR mit Erläuterunen zur Steuererklärung und dazu gehörenden Unterlagen ausfüllen, wenn das FA die Kreditrückzahlung und Zinsen nicht anerkennt, liest man es im St-Bescheid. Oder FA oder St-Berater fragen.Programm Elster ist kostenlos im Netz, auch „www.Steuernetz“ erläutert vieles. Wenn man wenig Ahnung hat, lieber an der richtigen Stelle fragen.Eine vollständige Geschäftsaufgabe kann viele Ursachen (Reichtum), Alter, Pleite usw. haben, oder man arbeitet anderweitig, bekommt Lohn oder ALG.
MfG Lise

Hi,

sorry, von Einkommensteuer habe ich keine Ahnung mehr. Das ist schon zu lange her…

Viel Erfolg
IRis