Hallo Focalex,
das sind kurze Fragen und es kommen lange Antworten.
Schäden am Laminat:
Der § 548 BGB (bitte dort nachlesen) besagt, daß Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache in sechs (6) Monaten verjähren. Eine gegenteilige Bestimmung ist mir nicht bekannt. Demnach müssen Sie die Reparatur des Laminatbodens nicht bezahlen.
Betriebskostenabrechnung:
Die Abrechnung ist spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres (in der Regel das Kalenderjahr)mitzuteilen (§ 556 (3) BGB). Für das Jahr 2010 muß die Abrechnung Ihnen also spätestens am 31.12.11 vorliegen.
Trifft sie später ein, verwirkt der Vermieter seinen Anspruch auf eine etwaige Nachzahlung.
Wenn sich aber eine Rückzahlung aus der Abrechnung ergibt, ist sie auch danach fällig. Der Vermieter muß also auf jeden Fall eine Abrechnung erstellen und kann sich nicht mit „keine Zeit“ davor drücken.
Wie es sich mit dem Januar 2011, der zum Abrechnungsjahr 2011 gehört, hängt von Ihren Vereinbarungen mit dem Vermieter und der Nachmieterin ab. So wie Sie es schildern, sind Sie davon nicht mehr betroffen.
Kaution (Quelle „Das Mieterlexikon 2007“):
Der Vermieter hat grundsätzlich die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen, zuzüglich üblicher Zinsen.
Zur Deckung der Ansprüche des Vermieters ist ihm eine angemessen Frist einzurümen. Der Zeitraum wird von den Gerichten unterschiedlich gewertet. Das OLG Karlsruhe (WuM 87, 156) hat mi sechs Monaten den mir bekannten höchsten Zeitraum genannt. Der BGB hat aber in einem anderen Fall gesagt, daß ggf. mehr als 6 Monate vertretbar sein können.
Da in Ihrem Fall die Schäden seit dem Auszug bekannt und unstrittig sind, gehe ich davon aus, daß der Vermieter keine Ansprüche mehr hat und die Kaution zurückzahlen muß.
Einen Rückbehaltsanspruch der Kaution oder für Teile davon für zu erwartende Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter, allerdings nur in angemessener Höhe.
Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
ich habe folgendes Problem mit meiner alten Vermieterin:
Wir sind im September 2009 in Ihre Wohnung eingezogen. Das
Mietverhältnis endete regulär am 31.01.2011 (w/ Umzug
unsererseits). Wir haben aber bereits in beiderseitigem
Einvernehmen ab dem 15.12.2010 die Nachmieterin in die Wohnung
ziehen lassen. Die Hälfte der Miete überwies sie uns (den
Mietern), ab Januar gehe ich davon aus, dass die Zahlung an
die Vermieterin ging.
Aufgrund der extrem schlechten Wetterverhältnisse gab es keine
Schlüsselübergabe (lediglich an den Mieter). Beim Auszug
beschädigten wir auch einen Teil des Laminatbodens.
Nun hat die Vermieterin immernoch unsere volle Kaution und
nach mehrmaligem Anschreiben kam nur eine SMS (" Ich habe
derzeit viel um die Ohren - eine Abrechnung ist nicht
möglich).
Ab wann verjährt die Einforderung der Nebenkosten? (lt. meiner
Recherchen nach einem Jahr)
Ab wann verjährt der Ersatz für die Beschädigung am Boden? Wie
gesagt gab es keine schriftliche Wohnungsübergabe…
Besten Dank für Eure Hilfe