Autoverkauf hagelschaden

Guten Tag,

ich habe am 09.01.2010 ein Auto verkauft welches ich im April 2009 von einer Privatperson gekauft habe.
Einen Tag später klingelt das Telefon und der Käufer ist dran und berichtet mir das er das Auto gewaschen hätte und festgestellt hätte das das FAhrzeug einen Hagelschaden hat.
Vor dem Kauf wurde das Fahrzeug mehrmals besichtigt und probegefahren.
Mir ist dieser Schaden nie aufgefallen.
Das Auto hat zwar ringsherum einige Kratzer die man bei einem Auto Baujahr 98 in schwarz schnell sieht und auch hier und da ne Delle aber das es ein Hagelschaden war wußte ich nicht.
Aufgrund der Kratzer und Dellen bin ich vom ursprünglichem Angebot noch runter gegangen. Und zwar um 650 Euro.
Nach Rücksprache mit dem Herrn von dem ich das Fahrzeug gekauft habe stellte sich heraus das es tatsächlisch im Jahr 2004 einen Hagelschaden gab und er behauptet, es mir auch mitgeteilt zu haben.
In dem Kaufvertrag den ich noch habe, steht nichts von einem Hagelschaden oder sonstigen beschädigungen drin. In dem Kaufvertrag den ich gemacht habe schließe ich die Sachmängelhaftung aus.
Wie soll ich mich verhalten?
Habe ich den Käufer jetzt unwissentlich Arglistig getäuscht oder muß ich mir als Privatperson keinerlei gedanken machen?
Für objektieve Antworten bzw erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar. Bin Familienvater und habe schon ein anderes Fahrzeug gekauft. Sollte ich das Auto zurücknehmen müssen hätte ich große Probleme.

Gruß

Hallo,
da der Hagelschaden beim Vorbesitzer eingetreten ist und nichts im Kaufvertrag steht, sind Sie aus dem Schneider, wenn der damalige Verkäufer ohne Zeugen Ihnen das angeblich gesagt hatte. Sollte der damalige Verkäufer einen Zeugen haben, als er von dem Hagelschaden berichtete,haben Sie schlechte Karten.
Denn dann hätten Sie Ihrem Käufer vom Hagelschaden berichten müssen. Vielleicht können Sie dann den jetzigen Preisnachlass als Wertminderung für den Hageschaden ansetzen. Wenn Sie definitiv nichts vom Hagelschaden gewusst haben und der damalige Verkäufer nichts in den Vertrag geschrieben hat und auch keinen Zeugen hat, dann passiert Ihnen nichts. Denn in Ihrem Vertrag steht unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie.
MfG kahlken

Hallo,

vielen dank für die schnelle antwort.
Sowohl beim damaligen Verkäufer als auch bei mir waren immer unsere Frauen dabei.
Meine Frau ist sich auch sicher das wir nie etwas darüber gesagt bekommen haben.

Mit freundlichem Gruß

Hallo

dumme sache ich denke Sie müssten zum Anwalt, ev. ADAC fragen? Oder Ihre Versicherung so etwas wird von der Teilkasko übernommen , wenn Sie nicht wissen wann der Schaden war könnte es Sein das der Hagelschaden zum zeitpunkt war als der Wagen in Ihrem Besitz war?.

mfg J.Jakopin

Guten Tag,

Hallo Herr Stallberger

Wer kann bezeugen das der Verkäufer an Sie,damals gesagt hat das der Wagen einenHagelschaden hat?

Wenn Sie es nicht Beweisen können,sieht die Sache nicht gut aus.

Stellen Sie sich mal vor,der neue Käufer ruf den Vorbesitzer an,und der sagt dem Käufer:Ja ich habe es dem Herrn Stallberger gesagt,das Auto hat einen Hagelschaden… das wäre arglistige Täuschung
und Sie werden wohl das Auto zurücknehmen müssen.
Versuche Sie sich auf andere Art zu einigen z.B. mit einem neuen Nachlass oder soetwas.
Ich hoffe die Sache geht gut für Sie aus.

MfG
Willi Hahn

ich habe am 09.01.2010 ein Auto verkauft welches ich im April
2009 von einer Privatperson gekauft habe.
Einen Tag später klingelt das Telefon und der Käufer ist dran
und berichtet mir das er das Auto gewaschen hätte und
festgestellt hätte das das FAhrzeug einen Hagelschaden hat.
Vor dem Kauf wurde das Fahrzeug mehrmals besichtigt und
probegefahren.
Mir ist dieser Schaden nie aufgefallen.
Das Auto hat zwar ringsherum einige Kratzer die man bei einem
Auto Baujahr 98 in schwarz schnell sieht und auch hier und da
ne Delle aber das es ein Hagelschaden war wußte ich nicht.
Aufgrund der Kratzer und Dellen bin ich vom ursprünglichem
Angebot noch runter gegangen. Und zwar um 650 Euro.
Nach Rücksprache mit dem Herrn von dem ich das Fahrzeug
gekauft habe stellte sich heraus das es tatsächlisch im Jahr
2004 einen Hagelschaden gab und er behauptet, es mir auch
mitgeteilt zu haben.
In dem Kaufvertrag den ich noch habe, steht nichts von einem
Hagelschaden oder sonstigen beschädigungen drin. In dem
Kaufvertrag den ich gemacht habe schließe ich die
Sachmängelhaftung aus.
Wie soll ich mich verhalten?
Habe ich den Käufer jetzt unwissentlich Arglistig getäuscht
oder muß ich mir als Privatperson keinerlei gedanken machen?
Für objektieve Antworten bzw erfahrungsberichte wäre ich sehr
dankbar. Bin Familienvater und habe schon ein anderes Fahrzeug
gekauft. Sollte ich das Auto zurücknehmen müssen hätte ich
große Probleme.

Gruß