Hallo,
der Vermieter ist verpflichtet den Winterdienst, sofern es vor dem Opjekt kommunale Bereiche sind, lt. der örtlich festgelegten Satzung duchzuführen. Ist im Mietvertrag der Mieter angehalten diese Arbeiten zu verrichten, so hat er, entsprechend der Festlegungen in der Hausordnung, diese Arbeiten zu verrichten. Kann ein Mieter aus Gesundheits- oder Altersgründen seiner Räumpflicht, lt. Hausordnung, nicht nachkommen, so muß er einen entsprechenden Räumdienst entgeltlich damit beauftragen. Trotz allem kann die Mietergemeinschaft bei Einigkeit den Vermieter bitten den Winterdienst an ein Unternehmen zu vergeben. Die Kosten werden in der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Das bisher beschriebene ist auch für den Winterdienst auf dem Mietgrundstück anwendbar.
Entschuldigung für die späte Antwort. Objektive Gründe.
LG chrbretsüd