Autounfall selbst verschuldet / Wirt. Totalschaden

Hallo allerseits…

Ich habe da mal einige Fragen und goffe das Ihr mir vlt weiter helfen könnt.

Ich habe vor kurzem einen Autounfall, wobei ein Wirtschaftlicher Totalschaden entstanden ist.

Es war mein aller erster Unfall und habe zunächst alles meiner Versicherung machen lassen. ( begutachten des Fahrzeugs / Gutachten erstellen lassen)

Was mir auh zunächst entgegen kam , da ich weiter arbeiten musste und ein wenig vom Unfall noch benommen war.

Daten zu meinem Wagen.

Ford Fiesta Trend 44 kw
6 Monate alt (BJ juni 2011 / Tageszulassung)

Nun habe ich einen Schreiben von der Versicherung bekommen, wo drin stand das ich 9.300 inkl Mwst bekomme. Zudem einen Händler angeboten wurde, der den Wagen für 2.100 Euro übernehmen würde.

Nun zu meiner Frage:

Besteht die möglichkeit das ich im nachhinein selbst einen Eigenständigen Gutachter vor Ort schicke lasse, da ich den Wert zu niedrig empfinde? Oder gegebenfalls einen Anwalt einschalte?

Im Falle ich würde einen eigenständigen Gutachter hinschicken, welcher Gutachten ist bindent?
und würde die Versicherung dies anerkennen das gutachten vom einen unparteischen gutachter? oder muss ih in den sauren apfel beissen und muss es dulden?

auf diesen wege vielen dank füreure hilfe…

lg sandy

hallo dazu bitte ich sie mit dem user „keki“ hier kontakt aufzunehmen er ist fachmann und wird ihnen eine korrekte antwort geben koennen…gruss

hallo sandy,
hier sind jetzt mehrere Punkte, die du abhandeln musst.

du siehst in deinen vertrag rein. die meisten versicherer haben inzwischen eine neupreis- und/oder kaufpreis-(kaufwert-) -Entschädigung in den Bedingungen geregelt. Voraussetzung ist meistes jedoch vollkasko (VK)nicht nur Teilkasko (aber bei einer tageszulassung setze ich VK voraus und ggf. kein Basis- oder Werkstatt-Tarif.

Wenn nicht steht dir der Wiederbeschaffungswert zu. D.h. gleiches Kfz wie am Schadentag mit gleicher Laufleistung, FARBE, Benzin/Diesel, automatik oder schaltung, navi, frontscheibenheizun, gleicher sitzfarbe, Ausstattung, Macken, Vorschäden, Bereifung… in deinem regionalem Umkreis. Das kannst du entweder selbst über internet verkaufsportale wie mobile oder autoscout rausfinden. (gleiches kfz wird es fast nie geben aber du näherst dich dem realem wert)

9.300 + 2.100 vom Händler sind 11.400,00 insgesamt. die Mwst aus 9.300 bekommst du nur wenn du dir wieder ein kfz kaufst und in der rechnung mwst enthalten sind.
es gibt 19% Mwst und ca. 2,4% regelbesteuerung (diese Mwst-satz ist dann aber nicht extra ausgewiesen)
Du kannst alternativ selbst versuchen das Kfz für mehr als 2.100 zu verkaufen - dürfte schwierig werden.
lass dir von der versicherung sagen welcher händler in deinem umkreis dein kfz für 11.400 anbieten und du es kaufen könntest. das muss der gutachter liefern können.
du bekommst die vereinbarte Selbstbeteilung sicher noch abzogen. das gilt es auch noch im Kopf zu haben.
unter umständen bekommst du sogar die neuen zulassungskosten bezahlt. gilt es für dich am besten in einem telefonat zu klären. ich habe selbst mal einen Wiederbeschaffungswert als zu niedrig empfunden, angerufen und er wurde überprüft und es wurde ein fehler eingeräumt und der wert korrigiert. versuche sachlich mit dem sachbearbeiter zu sprechen.

du kannst selbst verständlich selbst einen gutachter beauftragen. Du zahlst ihn dann auch erstmal selbst.
wenn du deinem autohaus vertraust lass die mal drüber sehen. die kaufen den „restwert“ ggf. für 2.300 an. wenn es ganz hart auf hart kommt kannst du sogar ein sachverständigen verfahren verlangen aber auch hier entstehen kosten. ebenfalls geregelt in deinen bedingungen.

einen anwalt kann du auch nehmen. auch diese kosten zahlst du selbst, wenn du nicht eine rechtschutzversicherung hast die das evtl. übernimmt. (nächste versicherung mit evlt. selbstbeteiligung im vertrag?)

Ich habe auf die schnelle 100 KM umkreis von dortmund aus mal genommen mit deinen angaben von oben tageszulassungen von 9.400 bis 13.000 gefunden und du must bedenken du hast ein halbes jahr das kfz genutzt und KM gefahren.

so jetzt hast du hausaufgaben aber ich denke auf den ersten blick sind 11.400 OK. Und immer bedenken, es kann sein dass du zu teuer gekauft hast.

grüsse marago

Hallo Sandy, da muss ich passen. Ich habe keine Ahnung von Abwicklung von Schäden. Wende Dich am besten an Deine Versicherung, bzw. Deinen Makler.
Gruß
Heiko

Sorry, nicht meine Baustelle, wir sind Anlageexperten.

Gruss
Norman

Das kann nur gerichtlich geklärt werden. Also am besten einen Anwalt konsultieren.

Hallo Sandy,

ich glaube micht, dass die versicherung Deinen Gutachter anerkennen muss, zumal Du ihn auch selber bezahlen müsstest.Die Versicherung wird Dir schreiben, dass alle Gutachter vereidigt sind und Richtienien einhalten müssen. „eigentlich“ Nun wirst Du vieleicht den Spruch aus der Bibel kennen „wessen Brot ich essse, dessen Lied ich Singe“ d.h. der Gutachter welcher den Auftrag von der Gesellschafft bekommen hat und in Vergangenheit schon welche bekommen hat und auch weiterhinn welche bekommen will wird mit größter Warscheinlichkeit nicht für Dich begutachten. Zudem kommt dann noch dazu, dass er zufällig mit der Werkstatt unter einer Decke steckt welche auchnoch Dein Auto abkaufen will. Ich bin seit 20 Jahren Versicherungsmakler und mir ging es zu Beginn meiner Tätigkeit genau so. Mein Tipp. Widerspruch gegen das Gutachten und schnappe Dir jemanden aus einer Freien Werkstatt den Du kennst oder Dein Vater, Kumpel wie auch immer. Nimm ihn mit zu Deinem Auto und lasse Dir einen Kostenvoranschlag machen dafür benötigst Du keinen Gutachter. Offtmals liegt kein Totalschaden vor und das Auto lässt sich wieder aufbauen was Die Versicherung auch bezahlen muss.Achtung viele nehmen Werkstätten 200% ihres Stundenlohnes bei Versicherungsschäden.
Viel Glück und allzeit gute Fahrt, Andreas

Ich nochmal,
da fällt mir doch gerade ein, einige gesellschaften rühmen sich damit im ersten halben, oder auch Ganzen Jahr ab Erstzulassung bei Totalschaden den Neupreis zu erstatten. Schaue doch bitte mal in Deine Vertagsunterlagen oder einfacher noch, google mal auf den Seiten der Gesellschaft herum, da findet sich immer etwas.
Gruß, Andreas

Hallo allerseits…

Hallo!

Ich habe da mal einige Fragen und goffe das Ihr mir vlt weiter
helfen könnt.

Leider ist die Beantwortung konkreter Fälle nicht erlaubt, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetzt verstoßen würde. Für eine Rechtsberatung solltest Du Dich an einen Anwalt wenden. Trotzdem versuche ich mal allgemein ein paar Dinge zu erläutern…

Ich habe vor kurzem einen Autounfall, wobei ein
Wirtschaftlicher Totalschaden entstanden ist.

Das ist schade, aber dafür gibt es Versicherungen.

Es war mein aller erster Unfall und habe zunächst alles meiner
Versicherung machen lassen. ( begutachten des Fahrzeugs /
Gutachten erstellen lassen)

Das ist auch richtig so, da es sich hierbei um eine Vollkaskoversicherung gehandelt hat.

Was mir auh zunächst entgegen kam , da ich weiter arbeiten
musste und ein wenig vom Unfall noch benommen war.

Daten zu meinem Wagen.

Ford Fiesta Trend 44 kw
6 Monate alt (BJ juni 2011 / Tageszulassung)

Nun habe ich einen Schreiben von der Versicherung bekommen, wo
drin stand das ich 9.300 inkl Mwst bekomme. Zudem einen
Händler angeboten wurde, der den Wagen für 2.100 Euro
übernehmen würde.

Macht zusammen 11.400 €. Besonders vor dem Hintergrund, dass ein Fahrzeug am Tag bei Zulassung bereits etliches an Wert verliert. Zu prüfen wäre, ob im Versicherungsvertrag der Neuwert oder nur der Zeitwert versichert ist.

Nun zu meiner Frage:

Besteht die möglichkeit das ich im nachhinein selbst einen
Eigenständigen Gutachter vor Ort schicke lasse, da ich den
Wert zu niedrig empfinde? Oder gegebenfalls einen Anwalt
einschalte?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit gegen ein Sachverständigengutachten vorzugehen. Ob ein Gegengutachten aber einen höheren Wert zu Tage bringt ist oft zweifelhaft. Bezüglich Wiederbeschaffungswert hilft meist eine Recherche im Internet (z.B. beim ADAC).

Im Falle ich würde einen eigenständigen Gutachter hinschicken,
welcher Gutachten ist bindent?

Keiner. Sofern das Verfahren vor Gericht landet, bestimmt dieses einen weiteren Sachverständigen. Das Kostenrisiko ist daher nicht zu verachten!

und würde die Versicherung dies anerkennen das gutachten vom
einen unparteischen gutachter? oder muss ih in den sauren
apfel beissen und muss es dulden?

Da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man gar nichts einfach dulden. Das subjektive Rechtsempfinden deckt sich allerdings häufig nicht mit dem Rechtsempfinden der Gerichte.

auf diesen wege vielen dank füreure hilfe…

Kein Problem.

Grüße Knipser

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

hallo sandyNRW,

was hast du für den fiesta bezahlt? wenn der kaufpreis deutlich höher lag, bietet sich der gang zum verkehrsrechtler an. sollte der restwert nebst verkaufserlös ungefähr dem entsprechen, was du bezahlt hast, kostet der gutachter (z.b. dekra / tüv) nur zusätzlich geld.

grundsätzlich kannst du das gutachten immer anfechten. die vorherige beauftragung eines „unabhängigen“ gutachters aber immer vorher mit der versicherung abklären. i.d.r. lässt ja auch die versicherung ihr gutachten beim dekra / tüv vor ort machen…

viel glück, maxxler71

Hallo Sandy,

du musst die Bewertung durch die Versicherung nicht ohne Weiteres akzeptieren.
Du kannst auch selbst ein Gutachten beauftragen und der Vers. dann einreichen.
Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Und wenn der es so auch nicht hinbekommt, wird ein Gericht entscheiden müssen.

VG Jens

Hallo,

einfach bei einem Fordhändler nachfragen. Eigener Gutachter geht nur mit eigener Rechtschutz-Versicherung.

Gruss Mario

  1. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
  2. Für den Fall, das Dein bestellter Gutachter zum
    gleichen Ergebnis kommt, hättest Du diese Kosten zu
    tragen.
  3. Grundsätzlich ist das Gutachten der Versicherung
    bindent, bis Du das Gegenteil bewiesen hast.
    Hier würde Ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Oder frage doch den KFZ-Händler nach dem Zeitwert.
    Gruss, Egon

entschuldige… ich bin derzeit im urlaub und kann deine Anfrage nicht beantworten…

Hallo,
derartige Begutachtung und Beauftragung eines Anwaltes geschieht auf eigen Kosten.
Gutachter beziehen sich auf Schwacke etc. und sollten zuverlässige Zahlen liefern. Kann es sein, das Auto wurde zu teuer gekauft?
Besteht eine Rechtsschutz- Versicherung?
Alles Gute.