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Re^3: Dienstzeitenänderung rechtens??
Hallo CashGirl,
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Sei froh das Du Arbeit hast. Deine tägliche Arbeitszeit wird ja nicht erhöht sondern nur die Start und die Endzeit verändert. Du bist in einem Dienstleistungsbetrieb und da hat der Wunsch des Kunden sehr hohe Priorität. Ich selbst war viele Jahre im Außendienst und habe oft am Nachmittag erfahren das mein Flieger am nächsten Morgen um 05:30 Uhr startet. Das hat für mich bedeutet um 02:00 Uhr aufstehen um den Flieger zu erwischen. Das wurde alles im Interesse meines Kunden ermöglicht, damit dieser schnell bedient werden konnte. OK, dass gebe ich zu, dass Gehalt war auch nicht schlecht.
Zu der Frage, ob dein Arbeitgeber die Arbeitszeiten ohne Absprache mit seinen Arbeitnehmer ändern kann, ja das kann er mit Begründung. Der Rahmen des Arbeitszeitgesetz und des Bürgerlichen Gesetzbuch muss aber beachtet werden.
Entscheidend ist natürlich, welche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag steht. Ist hier die wöchentliche Arbeitszeit oder ist sogar die tägliche Arbeitszeit von – bis angegeben?
Wenn eine tägliche Arbeitszeit von – bis angegeben ist, liegt eine Vertragsänderung gegeben. Dieser musst Du zustimmen. Wenn Du nicht zustimmst, kann der AG dir eine Änderungskündigung zustellen. Hier kommt jetzt wieder die Größe des Betriebes ins Spiel. Wenn ihr mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt habt, greift das Kündigungsschutzgesetz. Die Änderungskündigung wird wie eine normale Kündigung behandelt. Unbedingt auf die Fristen achten. Unterschreibe nichts spontan und bitte Dir Bedenkzeit aus. Wenn Du unterschrieben hast, ist die Änderung perfekt.
Wenn nur die Wochenarbeitszeit oder das die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden in Deinem Vertrag steht, hast Du Pech.
Nachtarbeit fällt hier nicht an. Nach dem Arbeitszeitgesetz § 2 Begriffsbestimmungen
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Ricko