Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

Von: , 09.02.2012 18:33 Uhr


Guten Abend,
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit einem 12-jährigen, Fahrrad fahrenden Kind. Die Schuldzuweisung fiel laut Polizei eindeutig auf das Kind zu.
Jetzt hat die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden anteilig reguliert:

... "Nach geltender Rechtsprechung kann Kindern, die das 10. Lebensjahr vollendet haben eine Verantwortung für Unfälle angelastet werden, jedoch ist eine Entlastung des Fahrzeugführers nur durch höhere Gewalt möglich.

Vorliegender Verkehrsunfall ereignete sich in einem Wohngebiet, in dem mit spielenden Kindern gerechnet werden muss.

Wir sehen keine Entlastungsmöglichkeit des Fahrzeugführers und werden die an uns gestellten Ansprüche mit einer Quote von 2/3 regulieren."

Soweit alles klar und verständlich!
Allerdings verstehe ich nicht, dass neben den Reparaturkosten auch die Sachverständigengebühren (für das Gutachten) nur zu 2/3 übernommen werden.
Das Gutachten wär ja auch angefallen, wenn der Unfall nicht in einem Wohngebiet vorgefallen wär...
Kann man sich da noch mit der Versicherung anlegen, oder ist die Abrechnung so korrekt?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

    Hallo,

    bis am Montag den 06.02.2012 hätte ich Ihnen geraten, zu versuchen, die restlichen SV Kosten noch einzuklagen. Bis dahin gab es zu diesem Punkt eine große Anzahl sich widersprechender Urteile. Am Dienstag den 07.02.2012 hat nun der BGH Karlsruhe zu diesem Punkt ein Grundsatzurteil gefällt. In diesem Urteil wird eindeutig festgelegt, dass die SV-Kosten im Quotenfall ebenfalls zu splitten sind. Damit ist es m.E. sinnlos geworden dagegen zu klagen. Ich halte die Entscheidung übrigens für richtig und nachvollziehbar. Es gibt auch Gründe dagegen die Gründe für diese Regelung überwiegen aber m.E. erheblich.


    mit freundlichen Grüßen

    Walter Dettinger

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

    Ja, die Argumentation der Versicherung hört sich korrekt an.
    Schäden mit Kindern unter 14 Jahren sind immer kritisch...

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

    Ich halte die Abrechnung für akzeptabel
    MfG
    Dr. Schamberger

  4. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

    Hallo,

    wenn bei einem Schaden dem Geschädigten eine Mithaftung angelastet wird - wie hier der Fall, dann kommt diese bei jeder einzelnen Schadenpositon zur Anwendung. Also auch bei den Gutachterkosten, eventuellan Anwaltskosten, etc.

    Insofern ist die Abrechnung des Versicherers grundsätzlcih korrekt.

    Viele Grüße
    Nancy

  5. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Haftpflichtvers. erstattet Gutachten nur anteilig

    Meines Wissens gilt die Quotelung für die Gesamtkosten

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