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Re: Steuerbescheid von 2001 jetzt noch bezahlen?
Hallo,
das kommt ganz darauf an. Um dies einschätzen zu können, muß man wissen:
a) wann wurde eine Steuererklärung für 2001 abgegeben?
b) wann erfolgte der (erste) Steuerbescheid für 2001?
c) wurde dagegen Einspruch erhoben? Wie lief das weiter?
Generell darf nach Ablauf der sog. Festsetzungsfrist nichts mehr geändert werden. Diese beträgt i.d.R. vier Jahre. Wann diese beginnt, hängt aber davon ab, was gelaufen ist.
Beispiel: Wenn Sie keine Steuererklärung abgegeb, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, begrinnt diese Festsetzungsfrist erst drei Jahre nach Ende des betr. Kalenderjahres.
Sie sollten also konkret angeben, was alles im konkreten Fall gelaufen ist.
Demzufolge kann der Steuerberater Ihres Verwandten im konkreten Einzelfall durchaus recht haben.
Sie können aber gegen diese Bescheide wie üblich Einspruch einlegen, denn mit dem Bescheid beginnt die Fristsetzung für die Dinge, die damit zusammenhängen.
Frdl. Grüße.
MS