urheberrechte Kindergarten Schule

Von: , 22.02.2012 14:46 Uhr


Hallo an alle,

angenommen man zeigt im Kindergarten oder Schule eine normla kauf DVD. Ist dies erlaubt? Gibt es ein Unterschied zwischen Schule und Kindergarten?
Natürlich ist Vorführung nur für die Kinder der Einrichtung und auch kostenfrei ( also man verdient nichts dabei!)

Im Falle es ist nicht erlaubt, was ich mir gut vorstellen kann. Könnte man sich dann für spezielle DVDs das Recht erwerben und wie und wo macht man das.

Vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 1 hilfreich
    Re: urheberrechte Kindergarten Schule


    angenommen man zeigt im Kindergarten oder Schule eine normla
    kauf DVD. Ist dies erlaubt?
    Eigentlich schon... Gibt es ein Unterschied zwischen
    Schule und Kindergarten?
    Nö... Natürlich ist Vorführung nur für die Kinder der Einrichtung
    und auch kostenfrei ( also man verdient nichts dabei!)

    Kostenfrei oder nicht ist egal. Die Werke müssen für den entsprechenden Rahmen "lizenziert" worden sein. Soll heißen: Die Rechte dafür müssen vorhanden sein. Im Falle es ist nicht erlaubt, was ich mir gut vorstellen
    kann. Könnte man sich dann für spezielle DVDs das Recht
    erwerben und wie und wo macht man das.

    Beim Verlag oder Urheber. Alternativ bei den Verwertungsgesellschaften... Vielen Dank für die Antwort.

    Liebe Grüße

    • Antwort von nach 23 Minuten 1 hilfreich
      Re: urheberrechte Kindergarten Schule

      I.a.R. gibt es ja für Schulen und ähnliche Einrichtungen ja eine Medienstelle des Schulamtes wo man freigegebene Werke ausleihen kann. Eine Verwendung privater Werke wäre nur dann zulässig, wenn dies im Rahmen des Schulgebrauchs (es wird hier nicht unterschieden), mit Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig, das 4 Wochen zuvor angekündigt werden muss.
      § 46 UrhG.

      Meist wird hier verfahren nach - wo kein Kläger da auch kein Richter...

  2. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: urheberrechte Kindergarten Schule

    Hallo Katja,
    ich würde mich in diesem Fall direkt an die GEMA wenden, vielleicht gibt es ja für Kindergärten bei einer einmaligen Vorführung Ausnahmeregelungen.

    https://www.gema.de/

    Gruß
    Formator

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