Widerspruchsgrund zur Entlassung von der Schule?
Von: , 24.02.2012 03:27 Uhr
Ich hatte heute eine Teilkonferenz die über meine Entlassung von der Schule entscheiden soll (Ich war bei der Anhörung, die Entscheidung erfahre ich morgen). Bei der Teilkonferenz fehlte einer der "drei weitere[n], für die Dauer eines Schuljahres zu wählende[n] Lehrerinnen oder Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58" (§53 Absatz 7 SchulG NRW), außerdem wurde kein Protokoll geführt.
Hier meine erste Frage: Darf so ein Protokoll der Teilkonferenz nachträglich aus dem Gedächnis angefertigt werden?
Desweiteren wurden mir Geschehnisse vorgehalten die sich NACH der Einladung zu der Konferenz ereignet haben, somit nicht Gegenstand der Teilkonferenz waren.
Nun die zweite und viel wichtigere Frage: Sind die, oder ist einer der oben aufgeführten Umstände ein Widerspruchsgrund?
