Zwangsumstellung beim Strom ?

Von: , 31.01.2010 10:06 Uhr


Gestern stand ein Mann bei m ir vor der Haustür und erklärte mir, dass unsere Stadtwerke alle Kunden von Fremdanbietern in unserem Stadtgebiet (Lübeck) wieder zwangsweise zu den Stadtwerken zurück führt. Sein Arbeitgeber, ein Stromanbieter aus Bremen (Thermostrom oder Thermstrom (?)) habe aber eine Sondergenehmigung von den Stadtwerken, dass sie als einziger in ausgewählten Straßen (mit hoher Arbeitslosigkeit) einen günstigeren Tarif anbieten dürften.
Auf meine Antwort, ich wolle es mir noch mal überlegen und er möge mir den nicht ausgefüllten Vertrag dort lassen, damit ich ihn in Ruhe lesen könne, meinte er dass dies nicht möglich sei. Er habe schon in der Woche einige Male bei mir geklingelt und ich sei ja nie zu erreichen (Ich arbeite!) und deshalb habe ich alle bisherigen Chancen vergeudet und gestern sei dann die allerletzte Möglichkeit noch zu wechseln, sonst würde ich von meinem jetztigen Anbieter zu den Stadtwerken zurückgeführt werden und müsse, weil ich der einzige im Haus wäre, der nicht gewechselt habe, eine Sondergebühr ("Netzendgeld") jeden Monat bezahlen.
Ich habe abgelehnt und dem Herren nahe gelegt zu gehen.

Nun bin ich aber doch etwas unsicher. Kann es so eine Zwangsumstellung tatsächlich geben? Werde mich auch Montag bei den Stadtwerken noch mal erkundigen.
Kann ich den Mann anzeigen, wenn er gelogen hat? Habe seit seinem Besuch doch etwas Angst, dass das alles stimmen könnte. Sollte man die anderen Leute in der Straße informieren, dass die ggf auch ihr Verträge wieder kündigen sollten, weil sie betrogen wurden bzw wegen Vorspielung falscher Tatsachen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Zwangsumstellung beim Strom ?

    Moin,
    1. Da hat jemand mit unlauteren Mitteln versucht, Kunden zu gewinnen.
    D. H. Betrug, oder Betrugsversuch (BGB), möglicherweise sogar Nötigung. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist das auch strafbar. So abgeschlossenen Verträge sind eh nichtig.
    2. Sie sollten die Stadtwerke in ihrer Eigenschaft als Händler oder Ihren Händler informieren, auf jeden Fall Ihre Stradtwwerke als Netzbetreiber. Diese werden sicher die Arbeit (Polizei, Verbraucherschutz, Information der Netzbetreiber ) übernehmen.
    2. "Zwangsumstellung" gäbe es nur bei bestimmten Fehlverhalten (Nichtbezahlen usw.), dann fällt der Stromkunde unter die Grundversorgungsordnung.
    Ronald

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