wohnflächenberechnung falsch, mietminderung nach einem jahr?
Von: , 04.02.2010 21:40 Uhr
kann ich noch nach einem Jahr rückwirkend eine Mietminderung wegen falscher wohnraumfläche fordern?
kann ich noch nach einem Jahr rückwirkend eine Mietminderung wegen falscher wohnraumfläche fordern?
Hallo,
solange die Abweichung mehr als 10% beträgt, kann durchaus ein Jahr rückwirkend die Miete mindern. Dies ergibt sich aus dem Urteil des BGH (Az. VIII ZR 295/03)
Schöne Grüße
Sascha
kann ich noch nach einem Jahr rückwirkend eine Mietminderung
wegen falscher wohnraumfläche fordern?
Hallo,
leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ich bin freie Architektin und habe mit dem Mietrecht nichts zu tun. Das ist eine Sache der Juristen. Betreffs einer korrekten Wohnflächenberechnung könnte ich weiterhelfen, aber das ist ja nicht Ihre Frage,
mit freundlichen Grüßen
Beate Schlüter