Renovierung alter Eigentumswohnung nach Erwerb
Von: , 06.02.2010 17:54 Uhr
Kann man, wenn die Renovierungskosten 5% des Kaufpreises überschreiten die kompletten Kosten geltend machen in der Einkommensteuererklärung?
Kann man, wenn die Renovierungskosten 5% des Kaufpreises überschreiten die kompletten Kosten geltend machen in der Einkommensteuererklärung?
Hallo,
tut mir leid aber auf diese Frage kann ich nicht antworten.Trozdem ein schönes Wochenende.
Rainer