Renovierung alter Eigentumswohnung nach Erwerb

Von: , 06.02.2010 17:54 Uhr


Kann man, wenn die Renovierungskosten 5% des Kaufpreises überschreiten die kompletten Kosten geltend machen in der Einkommensteuererklärung?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Renovierung alter Eigentumswohnung nach Erwerb

    Hallo,
    tut mir leid aber auf diese Frage kann ich nicht antworten.Trozdem ein schönes Wochenende.
    Rainer

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