gerichtsvollzieher

Von: , 11.07.2009 08:26 Uhr

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in, ich habe gelesen, daß ein (O)GV nicht Partei ergreifen darf für Schuldner oder Gläubiger. Kann ein (O)GV Ausschussmitglied in einem Verein sein und gleichzeitig diesen Verein in einer Forderungsangelegenheit (Verein ist Gläubiger) quasi vertreten?

Danke für Antwort, freundliche Grüße

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Tagen 0 hilfreich
    Re: gerichtsvollzieher

    Hallo,

    das ist keine Frage aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Die kann ich nicht beantworten.

    freundliche Grüße [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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