gerichtsvollzieher
Von: , 11.07.2009 08:26 Uhr
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in, ich habe gelesen, daß ein (O)GV nicht Partei ergreifen darf für Schuldner oder Gläubiger. Kann ein (O)GV Ausschussmitglied in einem Verein sein und gleichzeitig diesen Verein in einer Forderungsangelegenheit (Verein ist Gläubiger) quasi vertreten?
Danke für Antwort, freundliche Grüße
