Arbeitsrecht
Von: , 03.08.2009 18:08 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht und speziell zum Urlaubsanspruch.
Ich befinde mich in einem Angestelltenverhältnis und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (bis 31.08.2009). Ich bin seit 1,5 Jahren im Unternehmen tätig und habe einen Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen (weitere Details zum Urlaub sind im Vertrag nicht definiert).
Somit denke ich (was ich auch so in den anderen Beiträgen lesen konnte), Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub zu haben, da ich die Wartezeit von 6 Monaten in diesem Jahr erfüllt habe!?
Soweit ich weiß läuft dieser Sachverhalt unter das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG - §5c).
Die Personalabteilung ist sich nun aber nicht sicher und zweifelt daran, da ich ja wusste, dass der Vertrag befristet ist und ich somit nur Teilanspruch besitze (8Monate*2=16Tage).
Daher die Frage, ob es nun einen Unterschied über die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch (Kündigung bzw. befristeter Vertrag) gibt und wie viel Urlaub mir zusteht?
(Zudem möchte ich noch anmerken, dass ich einen Anschlussvertrag auf 400€-Basis besitze, in welchem aber kein Urlaubsanspruch definiert ist)
Vielen Dank im Voraus für Ihre/Eure Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
member89
