Vereinsrecht: Aufbewahrung Aufnahmeantrag?
Von: , 10.02.2010 22:29 Uhr
Hallo,
Ich hätte hier eine, bzw mehrere Fragen zu einer etwas kuriosen Geschichte. Und zwar geht es darum, dass kürzlich ich in einen kleineren Streit mit meiner Ex-Freundin geraten bin.
Zu Zeiten, in denen wir noch zusammen waren, gründete sie mit einigen anderen Personen einen Tanzverein. Dieser wuchs recht schnell und irgendwann fragte sie mich, ob ich denn nicht auch Mitglied werden wolle. Da ich keinen Sinn sah, lehnte ich ab, meinte aber auf Drängen ihrerseits, dass sie mich anmelden kann, wenns unbedingt sein muss. Danach war die Sache für mich gegessen, denn ich dachte letztendlich müsste ich ja noch eine Unterschrift drunter setzen, wozu es aber nie kam.
Wies eben so is, sind wir im Streit auseinander gegangen. Vor einigen Tagen erhielt ich nun eine E-Mail von ihr (Kassenwärtin des Vereins) in der sie mich förmlichst um meine Kontodaten bittet, um den Jahresbeitrag fürs neue Jahr abzubuchen. Natürlich gings hin und her und da ich mich im Recht fühle, seh ichs nicht ein den Beitrag zu zahlen, unabhängig davon ob ich es könnte.
Jetzt kommen die teils rechtlichen Fragen:
1: Hat ein Verein die Pflicht Aufnahmeanträge aufzubewahren? (zwecks Unterschriftsnachweis)
2: Wenn nicht, wer sitzt am längeren Hebel? (Zwangsvollstreckung<->Zahlung verweigern)
3: Bin ich im Recht?
Schonmal danke für die Antworten =)
Gruß David
