GEKAUFT WIE GESEHEN
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 15.02.2010 18:20 Uhr
ch habe vor einem Monat ca. ein Auto gekauft, dieses ist ein Gebrauchtwagen von privat, ich habe ihn angesehen und wurde auf eine kleine roststelle aufmerksam gemacht, im Vertrag steht , gekauf wie gesehen. Das ist auch OK, nun ist es so das ich Tüv machen muss, wo sich rausstellte das das ganze Auto am Uterboden weggerostet ist, ich somit auch kein Tüv dafür bekomme. Der Verkäufer meinte aber das dieses im guten Zustand ist und überhaupt fahrtüchtig, ist jetzt bei der Aussage *gekauft wie gesehen* eine Klausel wo ich gar nix mehr machen kann und ich auch keine Möglichkeit habe Geld zurück zu bekommen.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Danke
