Versteuerung der betrieblichen Altersversorgung?
Von: , 15.02.2010 18:40 Uhr
Hallo,
können Sie mir bei der Versteuerung der bAV helfen? Es geht um die bAV, die nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wird.
Ich weiß, dass diese voll nachgelagert versteuert werden muss. Ich weiß auch, dass Krankenversicherungsbeiträge auf diese entrichtet werden müssen.
Annahme: Rentenbeginn ab 2040, d.h. keine Altersentlastungsbeitrag mehr vorhanden, nur noch Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro.
Gesetzliche Rente z.B. 1000 Euro Brutto/Monat
bAV 500 Euro Brutto/Monat.
Werden diese beiden Beträge dann zusammengezählt und dann versteuert? Ist es richtig, dass auf die Gesamteinnahmen ein höherer Steuersatz fällig ist als wenn nur die gesetzliche Rente bestehen würde, wegen der Steuerprogression? Wie hoch wäre der Steuersatz? Wo kann ich diesen ablesen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
