Versteuerung der betrieblichen Altersversorgung?

Von: , 15.02.2010 18:40 Uhr

Hallo,

können Sie mir bei der Versteuerung der bAV helfen? Es geht um die bAV, die nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wird.

Ich weiß, dass diese voll nachgelagert versteuert werden muss. Ich weiß auch, dass Krankenversicherungsbeiträge auf diese entrichtet werden müssen.
Annahme: Rentenbeginn ab 2040, d.h. keine Altersentlastungsbeitrag mehr vorhanden, nur noch Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro.

Gesetzliche Rente z.B. 1000 Euro Brutto/Monat
bAV 500 Euro Brutto/Monat.
Werden diese beiden Beträge dann zusammengezählt und dann versteuert? Ist es richtig, dass auf die Gesamteinnahmen ein höherer Steuersatz fällig ist als wenn nur die gesetzliche Rente bestehen würde, wegen der Steuerprogression? Wie hoch wäre der Steuersatz? Wo kann ich diesen ablesen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Versteuerung der betrieblichen Altersversorgung?

    Hallo, entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, war unterwegs;
    im Ergebnis haben Sie schon die richtige Ahnung. Bis 2040 soll bei den Renten die nachgelagerte Besteuerung in vollem Umfang greifen, d. h. die Sozialversicherungsrente sowie die betrieblichen und privaten Renten deren Beiträge zuvor von der Steuer abgesetzt werden konnten, sind dann voll zu versteuern.
    Heutige Verhältnisse unterstellt, würden dann bei Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer rund 100 € monatliche Steuer auf die Renten fällig, die mindern das künftige Renten-Netto. Ganz grob, da eigentlich auf Arbeitnehmerverhältnisse abgestellt, kann man die Steuerbelastung unter www.nettolohn.de ermitteln. Mit einer Steuersoftware für die Einkommensteuererklärung ist eine individuelle Berechnung eher möglich.
    Da allerdings bis 2040 noch 30 Jahre ins Land gehen, ist eine Prognose schwer möglich. Wie unser Steuersystem bis dahin aussieht, weiss noch keiner.
    Grüße, Willi

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