Bearbeitungsgebühr für Vorfälligkeitsentschädigung
Von: , 16.02.2010 20:47 Uhr
Man stelle sich vor: Eine Bank erhebe die Bearbeitungsgebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eines Hypotheken-Darlehens vier Mal, weil zur Ablösung des Darlehens vier Zahlungen aus unterschiedlichen Quellen innerhalb von 14 Tagen bei der Bank eingehen (z.B. Rückzahlung aus Bausparvertrag, Zahlung durch Bank des neuen Käufers, Bareinzahlung auf Darlehenskonto durch neuen Käufer, Rückzahlung des Restbetrages durch Verkäufer).
Kompakt:
1 Darlehen
4 unterschiedliche Rückzahlungstermine
4 Vorfälligkeitsentschädigungen
= 4x100 = 400 € Gebühren für ein Darlehen
Könnte diese Selbstbedienung erlaubt sein? Gibt es Urteile zu diesem Thema?
