Erbschaftssteuer, muss das sein?

Von: , 04.08.2009 18:43 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
fogender Sachverhalt: Meine Mutter war von unserer Nachbarin (90 J.) als Erwachsene adoptiert worden. Nun ist meine Mutter verstorben.
Meine Schwester und ich versorgen und betreuen unsere Nachbarin, die wir als unserer "Oma" ansehen.
Wir beide sollen Ihr Haus erben, Verkehrswert ca. 120 TE. Nach heutigem Stand müssten wir beide jeweils den Betrag, der über 20 TE hinausgeht mit 30 % versteuern.
Ein Verkauf ist ausgeschlossen, dass will unsere Nachbarin nicht. Eine erneute Adoption gestaltet sich schwierig, weil 2 Personen adoptiert werden müssten.
Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Erbschaftssteuer mit einem Juristischen Trick zu umgehen? Für eine Antwort schon mal vielen Dank.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Heinz Gintemann nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer, muss das sein?

    hallo, 1. Steuerumgehungstricks werde ich niemandem mitteilen (wohl verständlich, oder?) 2. für Steuerfragen hatte ich mich nicht registriert, da ich mich nicht kompetent fühle.

    Vielleicht könnte die Steuerschuld dadurch vermindert werden, wenn die Oma nicht die Immobilie sondern ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vermacht, auch ein lebenslängliches Mietrecht wäre denkbar.
    H.G. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer, muss das sein?

    Hallo,
    es gibt kaum Möglichkeiten. Hier eine Idee, die Sie aber noch von einem Steuerberater überprüfen lassen müssen:


    Sie könnten aber einmal die für Oma erbrachten Pflegeleistungen zusammenrechnen, dazu noch die auf die Lebenserwartung von Oma (ca.2 Jahre let. Sterbetafel) dazu hochrechnen, alles nach den amtlichen Tarifen der Pflegeversicherung.
    In Höhe der Summe, die auf jeden von Ihnen entfallen, könnte Oma jedem den entsprechenden Bruchteil an der Immobilie als Vorabvermächtnis zukommen lassen mit der Begründung "Gegenleistung für umfangreiche Pflegeleistungen in der Zeit von.....bis.....".

    Wenn Sie für sich auf Pflegeleistungen über 30.0000€
    kommen, kann also ein Vorabvermächtnis für Sie in Höhe von 1/4 der Immobilie erstellt werden, der verbleibende Rest fällkt dann in die Erbschaft zu je 1/2. Oma muss allerdings ein entspr. Testament machen und alles genau darlegen. Eine solche "Gegenleistung" unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.

    Viel Erfolg,
    S. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer, muss das sein?

    Hallo,

    ich kenne keinen Trick. Wenn es den denn gibt, muss man das Wissen bezahlen (= Fachanwalt für Erbrecht).
    Ingeborg [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer, muss das sein?

    Guten Morgen rainbow200,

    es bedarf keines juristischen Tricks, denn die "Oma" ist auch tatsächlich und rechtlich die Oma. Durch die Adoption Ihrer Mutter wurde ein Verwandtschaftsverhältnis begründet, dass sich auch auf Sie als leiblich Abkömmlinge Ihrer Mutter erstreckt, mit der Folge, dass sie und Ihre Schwester einen Freibetrag in Höhe von jeweils 205.000 € haben.

    Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei. Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtsanwalt-postulka.de [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  5. Antwort von Dr. Wolfgang Buerstedde nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer, muss das sein?

    Sehr geehrter rainbow2000

    die Adoption wäre sicher eine Möglichkeit die Erbschaftsteuer zu vermeiden.

    Darüberhinaus gibt es Möglichkeiten der Vorwegerbfolge; also der lebzeitigen Schenkung unter Vorbehalt von Nießbrauch, und sonsitgen Gegenleistungen wie eine Pflegevereinbarung, u.a. um die Steuerlast zu senken.

    Des Weiteren gibt es noch zahlreiche weiter Möglichekeiten. Diesbezüglich sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt im Erbrecht, der auch etwas von der Schenkungssteuer versteht zu Rate ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Vorsorgeanwalt [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  6. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erbschaftssteuer, muss das sein?

    Liebe/-r Experte/-in,
    Wobei ich glaube an keinem juristischen Trick, nur an Fakten und Gesetze - weiterhelfen kann ich nicht. Es muss ein Rechtexperte für Erbrecht zum Tema befragt werden.

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