umsatzsteuergesetz nebenleistung

Von: , 17.02.2010 15:38 Uhr


Hallo,

ich habe folgende Frage. Wir betreiben eine Kunsthandlung mit Bildern und Rahmen. Wenn wir ein Gemälde welches für 7% versteuert wird verkaufen und dieses dann mit einem Rahmen versehen, wie wird dann der Rahmen korrekt versteuert? Ist in diesem Falle der Rahmen die Nebenleistung der Hauptleistung? Gibt es eine wirtschaftliche Grenze der Nebenleistung, die nicht überschritten werden darf?

Viele Grüße

oemme

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: umsatzsteuergesetz nebenleistung

    Der Rahmen ist Nebenleistung zur Hauptleistung und teilt umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung, soweit das Bild keine untergeordnete Rolle beim gesamten Kauf spielt, was aber regelmäßig nicht anzunehmen ist. Dennoch kann im Einzelfall anders entschieden werden -> Stichwort: Gestaltungsmissbrauch...

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: umsatzsteuergesetz nebenleistung

      Hallo Neon,
      hättest du eine Quellenangabe für mich?
      Bzw. gibt es ein BGH Urteil zu dem Punkt zum Umsatzsteuergesetz? (Senftöpfchenurteil)
      Viele Grüße
      Ömme [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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