zwangsräumung wegen eigenbedarf

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 17.02.2010 19:45 Uhr


erstmal hallo an alle

will ein haus ersteigern, problem macht mir da die eigentümerin die hat ein großteil vom haus an ihre tochter vermietet, die harz 4 empfängerin ist und zudem alleinerziehende mutter.
frage : wie schnell oder wie lange kann das dauern das ich die tochter als mieterin wegen eigenbedarfs aus dem haus bekomme . wenn sie nicht freiwillig das haus verlassen will
wer kennst sich da aus

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: zwangsräumung wegen eigenbedarf


    Auch hallo,

    die Kündigungsfrist bemißt sich üblicherweise an der Dauer des Mietverhältnisses. Im genannten Fall wäre ich aber wirklich sehr vorsichtig, evtl. kann das auch Jahre dauern.

    Viele Grüsse [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: zwangsräumung wegen eigenbedarf

      es ist die 2 te versteigerung, das mietverhältnis besteht erst 1,5 jahre , von mutter zur tochter

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