Kündigungsgrund Mieterhöhung?
Von: , 18.02.2010 16:39 Uhr
Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose Kündigung der Miete für den Mieter?
LG
Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose Kündigung der Miete für den Mieter?
LG
fristlos nicht, Sie
können ausserordentlich kündigen, zum Ablauf des übernächsten Monats. ( § 561 BGB )
Grüße
Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose
Kündigung der Miete für den Mieter?
LG
Bin leider kein Experte. Hoffe, es gibt andere, die eine Antwort wissen.
LG
Hallo,
ich hoffe mal das es noch einen Experten auf dem Gebiet bei wer-weiss-was gibt.
Mieterhöhungen in gewisssen Rahmen sind durchaus legitim und führen meines Wissens nach nicht zum Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Das gibt es bei Versicherungen. Da kann ein Vertrag bei Erhöhung des Beitrages gekündigt werden.
Viele Grüße
Superhirti
Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose
Kündigung der Miete für den Mieter?
LG
Hallo,
da bin ich der falsche Mann. Bin Maler/Lackierer, da kann ich Dir Tips geben...
Gruß Lothar
Fristlose Kündigung geht nicht.