Kündigungsgrund Mieterhöhung?

Von: , 18.02.2010 16:39 Uhr


Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose Kündigung der Miete für den Mieter?

LG

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund Mieterhöhung?

    fristlos nicht, Sie
    können ausserordentlich kündigen, zum Ablauf des übernächsten Monats. ( § 561 BGB )

    Grüße

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund Mieterhöhung?


    Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose
    Kündigung der Miete für den Mieter?

    LG
    Bin leider kein Experte. Hoffe, es gibt andere, die eine Antwort wissen.
    LG

  3. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund Mieterhöhung?

    Hallo,
    ich hoffe mal das es noch einen Experten auf dem Gebiet bei wer-weiss-was gibt.
    Mieterhöhungen in gewisssen Rahmen sind durchaus legitim und führen meines Wissens nach nicht zum Recht zur außerordentlichen Kündigung.
    Das gibt es bei Versicherungen. Da kann ein Vertrag bei Erhöhung des Beitrages gekündigt werden.
    Viele Grüße
    Superhirti

  4. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund Mieterhöhung?


    Ist eine Mietpreiserhöhung ein Grund für eine fristlose
    Kündigung der Miete für den Mieter?

    LG
    Hallo,
    da bin ich der falsche Mann. Bin Maler/Lackierer, da kann ich Dir Tips geben...
    Gruß Lothar

  5. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund Mieterhöhung?

    Fristlose Kündigung geht nicht.

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