Keine Umsatzsteuer nach §13b haushaltsnahe DL

Von: , 20.02.2010 06:21 Uhr


hallo,

kann man, wenn man eine Rechnung nach §13b UStG hat (also ohne MWSt),die erbrachten Leistungen als Haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung angeben. Bin Privatperson und habe mir Küchenmöbel liefern und aufbauen lassen. Dies fällt nach meinem Wissen unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn ja, muss ich Mehrwertsteuer nachzahlen? Oder kann ich bei der Eingabe in den haushaltsnahen Dienstleistungen dies ohne Mehrwertsteuer tun.
Vielen Dank

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Keine Umsatzsteuer nach §13b haushaltsnahe DL

    Die Eingabe bei den haushaltsnahen Dienstleistungen hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Vielmehr muss auf Lohn- und Materialleistungen unterschieden werden.
    Ist dies nicht der Fall, wird dir das Finanzamt keine 20 % steuerlich anerkennen.

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Keine Umsatzsteuer nach §13b haushaltsnahe DL

      Die Eingabe bei den haushaltsnahen Dienstleistungen hat nichts
      mit der Umsatzsteuer zu tun. Vielmehr muss auf Lohn- und
      Materialleistungen unterschieden werden.
      Ist dies nicht der Fall, wird dir das Finanzamt keine 20 %
      steuerlich anerkennen.
      Für mich heißt das, dass ich dass brutto wie netto bei den haushaltsnahen Dienstleistungen eingeben. Muss ich hierfür dann nachträglich noch Mehrwertsteuer abführen.

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