Keine Umsatzsteuer nach §13b haushaltsnahe DL
Von: , 20.02.2010 06:21 Uhr
hallo,
kann man, wenn man eine Rechnung nach §13b UStG hat (also ohne MWSt),die erbrachten Leistungen als Haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung angeben. Bin Privatperson und habe mir Küchenmöbel liefern und aufbauen lassen. Dies fällt nach meinem Wissen unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn ja, muss ich Mehrwertsteuer nachzahlen? Oder kann ich bei der Eingabe in den haushaltsnahen Dienstleistungen dies ohne Mehrwertsteuer tun.
Vielen Dank
