künstliche befruchtung
Von: , 24.02.2010 12:42 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage, angenommen ein Paar, nicht verheiratet lässt eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland machen. Darf man diese Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen? Bzw. wer darf die Kosten einreichen, die Frau oder auch beim Partner möglich?
Ich meine es gab da neue Regelungen dazu ab 2010 oder 2009?
Ich hoffe es kann gehollfen werden.
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg Neubert
