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Re^2: trotz kontopfändung mein unterhalt bekomm?
Hallo, habe mich eben ein bißchen schlau gemacht und bin auf
folgende Seite gestoßen:
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung...
Hier kannst Du eideutig sehen, daß die Bank Sozialleistungen
wie Unterhalt und Kindergeld auszahlen MUSS und zwar JEDE
Bank!!! Wichtig denke ich, wie auch schon unten steht, Du
musst diese 7-Tagesfrist unbedingt einhalten.
Hier habe ich Dir folgenden Auszug aus obiger Internetseite
kopiert:
* Überprüfen Sie genau, welche Sozialleistungen Sie erhalten.
* Gehen Sie innerhalb von sieben Tagen zu Ihrer Bank und
erfüllen Sie die wichtigsten Zahlungsverpflichtungen. Setzen
Sie Prioritäten, was Sie mit den Sozialleistungen zahlen
wollen. Als erstes sollten Sie das Geld Miete, Energiekosten
(Strom und Heizung) sowie Unterhaltsverpflichtungen überweisen
und natürlich ausreichend Geld für Lebensmittel abheben.
* Heben Sie danach Ihre restlichen Sozialleistungen vom
Konto ab. Hierauf können Sie bestehen (§ 55 SGB I)! Nehmen Sie
Unterlagen mit, die belegen, dass es sich um Sozialleistungen
handelt. Ein Freigabeantrag oder Gerichtsbeschluss ist nicht
nötig.
* Weigert sich Ihr Kreditinstitut, Ihnen den anteiligen
unpfändbaren Betrag freizugeben und überweist die eingegangene
Sozialleistung komplett an den Gläubiger, müssen Sie umgehend
gerichtlich dagegen vorgehen (sog. Vollstreckungserinnerung
nach § 766 Zivilprozessordnung).
Musterbrief: Freigabe von Sozialleistungen bei
Kontopfändung
* Informieren Sie sich über weitere wichtige Punkte zu
diesem Thema im Infoteil: Pfändung von Sozialleistungen
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und versuche zumindest Dich
nicht kleinkriegen zu lassen - Bankangestellte kochen Ihren
Tee auch nur mit Wasser!
Ganz liebe Grüsse und alles Gute!!!!!!!!!
Marion
Danke für deine Hilfe ,hat mir sehr geholfen
Ganz liebe Grüße