Bildungsulaub Vorraussetzung
Von: , 24.02.2010 17:06 Uhr
Hallo
Folgende Problem. Ich will eine Weiterbildung machen zum Pflegedienstleiter.
Die Frage ist steht mir Bildungsurlaub zu. Der Anbieter meiner Wahl wirbt mit:
"Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III
Im Februar 2007 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen"
Mein Arbeitgeber sagt reicht nicht, es muss nach AWbG anerkannt sein.
Dachte eigentlich wenn es nach dem § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen ist, wäre es automatisch auch für Bildungsurlaub zu gelassen.
ist es in Deutschland echt so chaotisch mit 1000 verschiedenen Gesetzten die irgendwas zulassen?
