Bildungsulaub Vorraussetzung

Von: , 24.02.2010 17:06 Uhr

Hallo

Folgende Problem. Ich will eine Weiterbildung machen zum Pflegedienstleiter.
Die Frage ist steht mir Bildungsurlaub zu. Der Anbieter meiner Wahl wirbt mit:
"Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III
Im Februar 2007 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen"

Mein Arbeitgeber sagt reicht nicht, es muss nach AWbG anerkannt sein.
Dachte eigentlich wenn es nach dem § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen ist, wäre es automatisch auch für Bildungsurlaub zu gelassen.
ist es in Deutschland echt so chaotisch mit 1000 verschiedenen Gesetzten die irgendwas zulassen?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bildungsulaub Vorraussetzung

    sorry, keine ahnung

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bildungsulaub Vorraussetzung

    Hallo,

    ja, leider (oder vielleicht manchmal auch gottseidank) haben wir in Deutschland für fast alles irgendwelche Gesetzt, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen, Satzungen, etc. So ist es auch beim Bildungsurlaub. Bei uns in Hessen gibt es das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub. So etwas, oder ähnliches gibt es bestimmt auch in anderen Bundesländern. Dort ist u.a. genau geregelt welche Institutionen als Träger anerkannt sind. Wenn keine Anerkennung vorliegt, gibt es auch für dieser Institution keinen Bildungsurlaub vom Arbeitgeber. Hatte gerade so einen Fall in Bearbeitung. Hoffe, dass die Info geholfen hat ?

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Bildungsulaub Vorraussetzung

    Hallo,
    es tut mir leid, hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Alles Gute.....
    Folgende Problem. Ich will eine Weiterbildung machen zum
    Pflegedienstleiter.
    Die Frage ist steht mir Bildungsurlaub zu. Der Anbieter meiner
    Wahl wirbt mit:
    "Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III
    Im Februar 2007 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen des
    AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die
    Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9
    AZWV zugelassen"

    Mein Arbeitgeber sagt reicht nicht, es muss nach AWbG
    anerkannt sein.
    Dachte eigentlich wenn es nach dem § 85 SGB III, § 9 AZWV
    zugelassen ist, wäre es automatisch auch für Bildungsurlaub zu
    gelassen.
    ist es in Deutschland echt so chaotisch mit 1000 verschiedenen
    Gesetzten die irgendwas zulassen?

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