Buchhaltung Einnahme/Überschußrechnung

Von: , 25.02.2010 09:43 Uhr


Hallo bin gerade neu mit Buchhaltung angefangen und habe eine Frage zur Einnahme-Überschußrechnung.
Muß ich die Privatentnahme vom Konto meines Chefs buchen? und wenn ja wie?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Buchhaltung Einnahme/Überschußrechnung


    Hallo bin gerade neu mit Buchhaltung angefangen und habe eine
    Frage zur Einnahme-Überschußrechnung.
    Muß ich die Privatentnahme vom Konto meines Chefs buchen? und
    wenn ja wie?
    Kann Dir leider nicht weiterhelfen, ist nicht meine Expertise

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Buchhaltung Einnahme/Überschußrechnung

    Hallo bin gerade neu mit Buchhaltung angefangen und habe eine
    Frage zur Einnahme-Überschußrechnung.
    Muß ich die Privatentnahme vom Konto meines Chefs buchen?
    und wenn ja wie?
    einfach Privatentnahme 2100 im Soll und das Konto 1800 im Haben

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Buchhaltung Einnahme/Überschußrechnung


    Hallo bin gerade neu mit Buchhaltung angefangen und habe eine
    Frage zur Einnahme-Überschußrechnung.
    Muß ich die Privatentnahme vom Konto meines Chefs buchen? und
    wenn ja wie?
    Hallo
    leider kann ich dazu keine konkrete Antwort geben, da ich die Einnahme-Überschussrechnung nur für mich privat (ohne Cjef udn Angestellte) mache. Also lieber jemanden fragen, der diesem Falle da mehr drin steckt.

    viele Grüße

  4. Antwort von nach 147 Tagen 0 hilfreich
    Re: Buchhaltung Einnahme/Überschußrechnung


    Hallo bin gerade neu mit Buchhaltung angefangen und habe eine
    Frage zur Einnahme-Überschußrechnung.
    Muß ich die Privatentnahme vom Konto meines Chefs buchen? und
    wenn ja wie?
    Wenn Du eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung machst, arbeitest Du üblicherweise ohne Bestandskonten (Bank/Kasse). Das kannst Du zu Kontrolle machen, sozusagen als Kür.

    Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden lediglich die Einnahmen und die Ausgaben gegenübergestellt und so der Gewinn ermittelt. Diese ist am Ende des Jahre quasi automaitsch die 'Privatentnahme'. Es existiert also praktisch kein Umlaufvermögen auf dem Firmenkonto, das buchhaltungstechnisch relevant wäre. Lediglich für das Anlagevemögen (AfAs) muss eine Liste geführt werden.

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