Sondernutzungsrecht Terrasse/Garten

Von: , 25.02.2010 14:16 Uhr

Hallo zusammen,

es geht im eine Eigentumswohnung im EG mit Terrasse und einen kleinen Garten (zusammen ca. 40qm)in bester Stuttgarter Lage. Hierbei handelt es sich um Gemeinschaftseigentum welches aber mit einem Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung und im Grundbuch eingetragen ist. Sprich, es gehört nicht mir alleine, jedoch kann nur ich was damit anfanden.
Jetzt zu meiner Frage: Wie ist eurer Meinung nach dieses Sondernutzungsrecht preislich zu bewerten (mir ist klar das es regionale Unterschiede gibt) Meiner Meinung nach erhöht dieses Sondernutzungsrecht den Wert dieser Wohnung.
Kann ich beim Vermieten dies zu mindest zu einem Teil der Wohnfläche anrechnen obwohl es mir nicht gehört, aber Bestandteil der Wohnung ist? Balkone kann man meines Wissens anteilmäßig zur Wohnfläche anrechnen, bieten diese im gleichen Haus nicht mal annähernd das was die 40qm Terrasse/Garten bieten.
Schließlich führte die Lage der Wohnung mit Garten usw. in Bester Lage dazu, das der Kaufpreis demenstrechend auch höher war als bei einer Sandwichwohnung mit kleinem Balkon.

Vielen Dank für die Antworten!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Sondernutzungsrecht Terrasse/Garten

    Hallo Hans,
    ist ja ein Zufall, dass du gerade mich als Experten gewählt hast (ist meine 1. direkte Expertenanfrage).
    Genau wie du habe auch ich eine ETW mit Terrasse/Garten, die zur Zeit vermietet ist. Natürlich erhöht sich der Mietwert, ich würde von ca. 100€ ausgehen. Zur Wohnfläche kann man es nicht rechnen. Ich würde einfach in der Annonce entsprechenden Hinweis machen. Außerdem würde ich den Garten im Mietvertrag mit aufnehmen, damit klar ist, dass die Mieter sich auch drum kümmern.
    Werner

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Sondernutzungsrecht Terrasse/Garten

    Hallo Hanswurst,

    ich bin kein Profi bei diesen Geschichten, am besten du erkundigst dich bei einem Immobilienmakler -
    aber vom gefühl her würde ich sagen du kannst den garten, auch wenn es Sondereigentum ist, nicht flächenmäßig aufführen und abrechnen -
    ich denke dann eher das du den Preis an den oberen Bereich des Mietspiegel legen kannst, eben mit dem Hinweis auf den Garten.

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Sondernutzungsrecht Terrasse/Garten

    Hallo hanswurst12,

    wenn die Terasse/Gartenteil direkt von der Wohnung über eine Art Terassentür erreichbar ist und nur vom Mieter genutz werden darf, kann man diese Terasse auf den Mietpreis genau so aufschlagen, wie es bei Eigentum der Fall wäre. Für den Mieter ist nur die Nutzungsmöglichkeit entscheidend, nicht die Eigentumsverhältnisse. Die durch die Nutzung der Terasse erhöhte Miete muss aber im Vertrag geregelt sein, eine nachträgliche Mieterhöhung dürfte meiner Meinung nach nicht möglich sein, wenn der Mieter mit Beginn der Miete bereits die Terasse nutzen konnte.

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