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Re: Braucht ein kostenloses Internet Service AGB`s ?
Auch wenn es kostenlos angeboten wird, dürfte der Dienst rechtlich als "gewerblich" eingestuft werden. Das heißt, du brauchst vor allem ein volles Impressum mit allen notwendigen Angaben gemäß TMG. (Volle Adresse, Telefon, eMail, ggf. Handelsregistereintrag und USt-ID, falls vorhanden und du nen Gewerbeschein hast.
Das volle Impressum ist vor allem dann wichtig, wenn du Werbung auf der Seite anzeigst. Gilt auch schon für Google-Ads.
AGB solltest du zu deiner Sicherheit vielleicht auch aufsetzen und solche Sachen reinschreiben, dass der Dienst jederzeit beendet werden kann, dass du keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte und so weiter machen kannst. Außerdem muss drin stehen, dass der Nutzer sich verpflichtet, keine falschen Angaben zu machen und insbesondere bei Bildern nur solche einzustellen, für die er die Urheberrechte hält und die er einstellen darf.
Und da du mit persönlichen User Daten rummachst, ist die Datenschutzerklärung absolut wichtig und notwendig. Du musst klarstellen, dass die Daten keinen Dritten zur Verfügung gestellt werden, bwz. wenn doch, was weitergegeben wird. Die ganze Litanei eben, die man so kennt.
Bei der Anmeldung muss der Nutzer unbedingt bestätigen, dass er AGB und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat. Sonst kriegst du am Ende Probleme deswegen.
Merksatz gilt immer: Je mehr du schreibst und machst, umso besser bist du abgesichert. Von daher würd ich sowohl AGB als auch die zwingend erforderliche Datenschutzerklärung erstellen.
Und noch was zur Anmeldung. Mach hier ein Double-Opt-In Verfahren. Nur das gilt derzeit vor Gericht als annerkannt. Das heißt, der User meldet sich an und kriegt dann eine Mail, mit der er bestätigen muss, dass er sich angemeldet hat. Das geht dann wieder über einen personifizierten Link. Erst dann wird seine Anmeldung wirksam.
Die Double-Opt-In Mail gilt auch nicht als unerlaubter Spam, sondern ist vom Empfänger zu akzeptieren. Sonst könnte sich ja jemand mit ner gefakten Adresse anmelden und ein anderer ist leidtragender.