EÜR als Freiberufler und was noch?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 26.02.2010 13:09 Uhr


Hallo,

ich bin seit Februar 2010 als Freiberufler angemeldet!

Ich habe heute morgen einen Brief mit meiner Steuernummer bekommen. Ich muss nur noch auf die USt-IdNr für Warenkäufe und Warenverkäufe in der EU warten. Bis hierhin alles in Ordnung!

Ich möchte meine kreative Ader allen dort draussen zur Verfügung stellen und als Mediengestalter / Designer tätig sein. Zum Beispiel für Geschäftsausstattungen, etc.

Ich habe eine Rechnungsvorlage mit allen notwendigen Angaben fertig. Und auch schon einen Kunden!
Netto - Gesamt: 230,00 Euro
MwSt.(19%): 43,70 Euro

Brutto: 273,70 Euro, welches auf meinem Konto schon liegt! Die MwSt. wird schön auf ein separates Konto gelegt! (Für Finanzamt)

Jetzt habe ich mir am 17.02.2010 eine Spiegelreflexkamera auf meinen "Firmennamen" gekauft. Sprich auf die Firma!

Netto: 587,39 Euro
MwSt.(19%): 111,61 Euro

Brutto: 699,00 Euro, welches schon bezahlt wurde!

JETZT KOMMT DAS PROBLEM:

Ich habe bei der Anmeldung Ist-Versteuerung und Einkommenüberschussrechnung angegeben!

Ist-Versteuerung: Das Geld das auf meinem Konto SCHON ist wird versteuert und nicht das, wo die Rechnung auf dem Weg zum Kunden ist! RECHT?

Einkommenüberschussrechnung: Hier werden Geschäftseinnahmen und Geschäftsausgaben gegenübergestellt und die Summe ist dann Gewinn oder Verlust! BIS HIERHIN AUCH ALLES KLAR!

Ich habe zur Zeit einen Verlust, wegen der Kamera!

Ich muss am 10. März zum erstenmal zum Finanzamt! Ich weiß aber nicht was ich jetzt ausfüllen muss! Welches Formular? EÜR? Anlage S?

Ich kann mir auch zur Zeit keinen Steuerberater leisten!

Ich brauche nur Hilfe bei der Ausfüllung des Formulars, welches ich auch immer brauche! Ich habe hier das Formular EÜR und Anlage S vor mir liegen!

Kann mir bitte jemand Helfen???

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: EÜR als Freiberufler und was noch?

    Das Formular EÜR bezieht sich nur auf Deine Einkommenssteuer und hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun.

    Die Umsatzsteuer wird mit "Elster" online vorangemeldet. Das Finanzamt sagt Dir wie oft und hat das Programm auch auf einer kostenloser CD. Wenn Du freiberuflich anfängst, dann normalerweise erstmal mit einer Umsatzsteuerjahreserklärung am Ende Deines ersten Tätigkeitsjahres. Erst ab einem bestimmten Umsatz will das Finanzamt dann eine vierteljährliche oder sogar monatliche Voranmeldung von Dir.

    Als ich angefangen habe, habe ich das Finanzamt einfach angerufen und mir von meinem Sachbearbeiter erklären lassen, wo ich was eintragen muss. Man kann auch hingehen und es sich zeigen lassen. Die sind normalerweise ganz nett und beißen nicht.

    Beim mir waren das nur zwei Zeilen, nämlich Nr. 81, die gesammelten Nettoumsätze zu 19 % und die Nr. 66, im jeweiligen Zeitraum angefallene bezahlte Vorsteuer für Deine Betriebsausgaben. Also das sieht komplizierter aus, als es tatsächlich ist.

    Das Programm rechnet dann aus, was Du bezahlen must bzw. was Du rückerstattet bekommst.

    Nochwas: Solange Du keine USt.Ident Nr. hast, die Du ja im Inland auch gar nicht brauchst, schreibst Du einfach Deine normale Steuernr. auf die Rechnungen.

    Ich persönlich nutze das EÜR nicht, sondern trage meine Einkünfte (Nettoumstätze abzüglich Betriebsausgaben und Abschreibungen)aus freiberuflicher Tätigkeit in der Anlage GSE der Einkommensjahressteuererklärung ein.

    Viel Erfolg!

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: EÜR als Freiberufler und was noch?

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort!

      Du benutzt die GSE anstatt der EÜR, weil du deine freiberuflichen Tätigkeiten als Nebenjob machst oder? Hast aber einen festen Job als Haupteinkommen?

      Ich bin seit dem 1.2.2010 Freiberufler. Ich hab meine Steuernummer schon bekommen. Hab dann auch mal direkt bei der Dame angerufen und ich muss am 10.3.2010 zu ihr! Werde mal ein paar Fragen aufschreiben und dann alles mit Ihr bereden!

      Im Grunde genommen zahle ich an das Finanzamt die MwSt., die ich einnehme (die sozusagen nicht da ist) um am Ende des Jahres die Einkommensteuer des gesamteingenommenen Nettoeinkommen oder?

      Und von dem Nettoeinkommen muss ich natürlich meine Privatversicherung, etc. bezahlen!


      Gruß

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: EÜR als Freiberufler und was noch?

        Du kannst eine Einkommenssteuererklärung mit Anlage GSE auch machen, wenn Du nur selbständig bist, dann bleibt das Feld für Lohnsteuerpflichtige Einkünfte halt leer.

        Richtig: Die MWSt. gehört Dir nicht: Du nimmst Sie quasi fürs Finanzamt ein und führst sie ab. Ich habe mir das in den ersten Jahren gespart und die Kleinbetriebsregelung genutzt. Keine MWSt. aber auch kein Vorsteuerabzug, dafür einfachere Buchführung. Dann musst Du die Überschußrechung mit dem Bruttoumsatz machen. Wenn Du Dich zur MWSt. entscheidest, dann zahlst Du die Einkommenssteuer auf den Nettoüberschuss. Deine Berufsgenossenschaftsbeiträge und Deine Berufshaftpflicht sind abziehbare Betriebsausgaben. Deine Krankenversicherung und Deine Lebensversicherung sind Vorsorgeaufwendungen. Krankenversichern geht auch bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Du bezahlst halt den Arbeitgeberanteil selbst.

        Am Anfang hilft nur lesen, Existenzgründerseminare besuchen oder sich beraten lassen (letztere zwei Varianten werden in D vielfältig gefördert). Bei ver.di gibt es einen Ratgeber für Freiberufler von Goetz Buchholz. Kann ich nur empfehlen. Franz Konz hat mir in Steuerdingen auch sehr geholfen. Bei dtv gibt (oder gab es mal) es ein Steuer ABC für Freiberufler...

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: EÜR als Freiberufler und was noch?

      SORRY: UND am Ende des Jahres die Einkommensteuer des gesamteingenommenen Nettoeinkommen oder?

  2. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: EÜR als Freiberufler und was noch?

    Kann leider nicht weiterhelfen tut mir leid

  3. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: EÜR als Freiberufler und was noch?

    Hallo, leider kann ich nicht helfen. Viel Glück Uta

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