Arbeit Schweiz quellensteuer

Von: , 26.02.2010 16:12 Uhr


Hallo,
ich habe nun einen unberisteten Schweizer Arbeitsvertrag erhalten.
Ich moechte die Aufenthaltsgenehmigung B beantragen.
Wie verhärmt sich das mit der Quellensteuer?
Zahle ich dann Lohnsteuer etc. und Quellensteuer, also doppelt?

Vielen Dank und Gruesse

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Arbeit Schweiz quellensteuer

    Grüezi,
    nein, die Quellensteuer ist die Lohnsteuer und sie wird im Gegensatz zur normalen Schweizer Besteuerung (die Anfang Jahr fürs Gesamtjahr fällig wird) monatlich abgeführt und richtet sich nicht nach Wohnort, sondern nach Kantonsdurchschnitt. Letzteres kann sich sogar günstig auswirken, wenn z.B. der Steuerfuss in einem Ort recht hoch ist und über dem Kantonsdurchschnitt liegt, kann man also dort wohnen kann und effektiv weniger Steuern zahlt als die Schweizer (oder C-Bewilligten). Problematisch an der Quellsteuer ist, dass es relativ kompliziert ist, etwas abzusetzen (Krankenkasse, Fahrtkosten, Büromaterial, Altersvorsorge qua dritte Säule).
    Bei unbefristetem Arbeitsvertrag, kann nach 5 Jahren B-Bewilligung eine C-Bewilligung beantragt werden, was in der Regel (keine Kriminalitär etc.) bewilligt wird. Darauf hin kann die Befreiung von der Quellensteuer beantragt und fleissig abgesetzt werden.
    En Gruess! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Arbeit Schweiz quellensteuer

      grüezi Matthias,

      1000 Dank für die Auskunft, hat mir wirklich viel geholfen.
      1 Frage hätte ich noch. Wird die Schweizer Quellensteuer dem deutschen
      Finanzamt eigentlich gemeldet

      vielen Dank und Grüsse

      marc

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Arbeit Schweiz quellensteuer

        hoi marc,
        nein, beide Steuersysteme arbeiten autakt und es gibt (bis jetzt und das wird sich kaum ändern) keinen automatischen Abgleich. Allerdings unterliegt die Schweizer Steuer nicht dem sogenannten Bankgeheimnis und Gehälter, die z.B. im öffentlichen Dienst ausgezahlt werden, sind im Prinzip für jedermann zugänglich und die entsprechende Steuer errechenbar.
        Schwierig ist es, wenn jemand gleichzeitig in D oder F und in der CH schafft. In diesem Falle wird ganz normal in der CH die Quellensteuer oder normale Steuer abgeführt (für die CH-Arbeit) unn für die Arbeit in D oder F oder I ist reguläre Lohnsteuer fälig. Es muss nur darauf geachtet sein, dass nicht beide Finanzämter Anspruch erheben. Laut sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen darf Steuer nur einmal erhoben werden. Zu beachten ist hier weiter, dass nicht doppelte Sozialabgaben fällig werden! Das ganze ist kein Problem, nur sollte davor gewarnt sein, bei beiden Steuerämtern abzusetzen. Das ist theoretisch möglich, unterläuft aber die Doppelbesteuerungsabkommen und ist verboten. In Summa: Grundsätzlich sind in diesen Fällen die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft, also niemand darf doppelt besteuert werden, aber es liegt in der Initiative des oder der Einzelnen, dies dem oder den Steuerbehörden anzuzeigen.
        En Grues,
        Matthias.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeit Schweiz quellensteuer

    Wie verhärmt sich das mit der Quellensteuer?
    Ja, du zahlst auf alle Fälle Quellensteuer! Die wird vom Lohn sofort abgezogen (ist jedoch nicht so hoch wie in D). Zahle ich dann Lohnsteuer etc. und Quellensteuer, also
    doppelt?
    Ja und Nein. Ja, wenn du den Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in D behältst. D.h. du mußt den Wohnsitz abmelden und weniger als 180 Tage in D gemeldet gewesen sein, damit du nicht zur Einkommensteuer in D verpflichtet bist.
    Vielen Dank und Gruesse

  3. Antwort von nach 561 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeit Schweiz quellensteuer

    Hallo,
    bin dabei meine unbeantworteten Fragen aufzuarbeiten. Leider konnte ich Ihnen zu Ihrer Anfrage nicht weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen Ch. B.

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