DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG

Von: , 01.03.2010 18:23 Uhr


DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG


    DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN
    ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN
    WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT
    Da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Im Arbeitsrecht kenne ich mich nicht so gut aus- bin Architekt und kein Jurist. Aber trotzdem würde ich sagen, dass es möglich ist. Aber bitte nochmal einen Experten fragen

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG

      Wenn es bei Euch ein Betriebsrat giebt muß das im Betriebsvereinbahrung verankert sein.Darin steht wieviel
      Überstunden auf den Überstundenkonto sein dürfen.DerBetrieb darf ein Überstundenkonto einrichten.
      Wieviel Überstunden mußt Du dir erfragen.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG

      Wenn es bei Euch ein Betriebsrat giebt muß das im
      Betriebsvereinbahrung verankert sein.Darin steht wieviel
      Überstunden auf den Überstundenkonto sein dürfen.DerBetrieb
      darf ein Überstundenkonto einrichten.
      Wieviel Überstunden mußt Du dir erfragen.
      BEI UNS GIBT ES KEINEN BETRIEBSRAT SIND NUR CA:15 Leute

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG

        Normeilerer weise muß zu den bestehenden Arbeitsvertrag
        eine Ergänzung erfolgen wieviel Überstunden auf das Überstundenkonto erfolgt.
        Ich habe das selber im mein Betieb schon durchgemacht.
        Sie haben uns eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag ausgehändigt. Da wurde festgelegt das 80
        Std. aufs Überstundenkonto kommen und alles was drüber
        hinaus ging an Std. wurde uns ausgezahlt.

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re: DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG


      DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN
      ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN
      WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT
      Wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart wurde dann eindeutig ja.

      Ansonsten gilt das eine langjährige Betriebliche Regel nur im gegenseitigen Einverständniss, ev. mit Änderungskündigung, geändert werden kann.

      Empfehlen würde ich die Rücksprache mit dem örtlichen Betriebsrat und der entsprechennden Gewerkschaft

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