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von
nach 15 Stunden
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Re: DARF NACH 15 JAHREN EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNG
DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN
ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN
WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT
Wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart wurde dann eindeutig ja.
Ansonsten gilt das eine langjährige Betriebliche Regel nur im gegenseitigen Einverständniss, ev. mit Änderungskündigung, geändert werden kann.
Empfehlen würde ich die Rücksprache mit dem örtlichen Betriebsrat und der entsprechennden Gewerkschaft