Mietkaution, verjährt

Von: , 03.03.2010 11:40 Uhr


Hallo ich habe folgende frage…
Ich bin Dezember 2009 aus meiner Wohnung ausgezogen, der Vermieter, hat mich noch die Türzagen abschleifen und lackieren, neue Auslegwahre verlegen lassen, als ich alle Mängel beseitigt hatte, konnte ich nicht bei der Abname anwesend sein. Ich lies eine Freund die abnahme mit dem Vermieter machen, er gab ihm einen Briefumschlag und das unterschriebene abnahmeprotukoll, und sagte das alles ok sei. Jetzt 3monate später bin ich bei meinem Freund, weil ich die Mietkaution holen wollte.
Indem Brief stand das noch Nebenkosten Nachzahlungen offen seien 2004 bis 2009.
Ich habe dummer weise die unterlagen schon entsorgt mit den nebenkostennachzahlungsvoderung (Auflistungen) weil ich davon ausging das wirklich alles ok sei und hab keine Ahnung welche ich bezahlt habe. Hab auch nie eine Mahnung bekommen.
Was mich interessiert bevor ich mich mit dem Vermieter auseinander setze, auf welche Zahlungen er noch Ansprüche hat? Ob da nicht etwas davon verjährt ?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietkaution, verjährt

    Hallo Jürgen,
    aus meiner Sicht sind die Abrechnungen 2008 und 2009 anrechenbar, der Rest der Mietkaution müßte an Sie ausbezahlt werden.

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietkaution, verjährt

    hi jürgen, bitte frage woanders - juristisch bin ich nicht (so fundiert) bewandert.
    kg a

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mietkaution, verjährt

    Hallo Jürgen ,

    wenn Du die Abrechnung 2008 noch nicht erhalten hast ist diese Abrechnung auch schon verjährt.
    Der Exvermieter kann nun lediglich noch Forderungen für die Nebenkosten 2009 geltend machen.
    Wenn die Abschläge immer bezahlt wurden ist das noch besser.
    Für die Abrechnung 2009 hat er Zeit bis 31.12.10.
    Allerdings kann er nur einen ANGEMESENEN Betrag einbehalten!
    Die Abrechnungen 2004 - 2008 können nicht mehr eingefordert werden wenn keine Mahnung oder weitere Zahlungsaufforderung bisher bei dir eingegangen ist.
    Leider ist unklar welcher Betrag als angemessen einzustufen ist.
    Wenn der Vermieter Nicht zumindest einen Teil der Kaution Zahlt würde ich mit dem Anwalt drohen.
    Es bringt vielleicht auch etwas einfach mal durchblicken zu lassen das du weißt das die früheren Forderungen verjährt sind.
    Sicherlich kannst du auch mal googeln um die dementsprechenden § zu finden.

    Die Wahrscheinlichkeit das du einen Großteil der Kaution zurückbekommst schätze ich sehr hoch ein.

    Gruß

    Elmar

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkaution, verjährt

    Hallo,
    kann deine Frage nicht kompitent beantworten, und vermeiden, dass Du da etwas f
    Falsches machts.
    Tut mir leid.
    MMfG
    H. Reichert

  5. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietkaution, verjährt

    Hallo,
    da ich keine Erfahrung mit Mietdingen habe kann ich dir da nicht weiterhelfen.
    MFG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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