flüssigmietgastank zurückgeben oder kaufen

Von: , 03.03.2010 12:10 Uhr


Hallo
ich habe folgendes Problem. Wir sind seit Juli 2009 Besitzer einer DHH, die mit Flüssiggas versorgt wird. Der Miettank dazu steht auf dem Grundstück des DHH-Nachbarn, da beide Hälften ursprünglich damit versorgt wurden! Der Nachbar hat vor 3 Jahren umgewechselt auf Erdgas, da es in der Straße verlegt wurde. Unsere Vorbesitzer wiederum blieben beim Flüssiggas, da ihnen das Verlegen zum Haus damals zu teuer war. Nun ist aber das Nachbarhaus auch vor einem Vierteljahr verkauft worden und im Kaufvertrag steht die Klausel, das zwar wir den Tank nutzen dürfen solange wir wollen, aber wenn wir mal den Tank nicht mehr benötigen, dieser dann unseren neuen Nachbarn gehört! Was ist jetzt, wenn wir dem Flüssiggashersteller, mit dem wir einen Vertrag bis 2011 abgeschlossen haben, kündigen? Müssen wir den Tank ausbuddeln auf unsere Kosten oder darf mein Nachbar ihn behalten,da er ja auf seinem Grundstück steht. Versteht das Ganze bitte richtig, wir wollen auf beiden Seiten auf keinen Fall was für den Abtransport bezahlen und würden ihn ja auch zu einem Restwert kaufen, wenn der annehmbar ist, die Gasfirma lehnt das aber ab.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 276 Tagen 0 hilfreich
    Re: flüssigmietgastank zurückgeben oder kaufen

    Meiner meinung ist der Tank Eigentum des Gasversorgers.
    Ich hatte eine umstellung in einem Objekt von Flüssig auf Erdgas. Der Tank wurde dann von der Versorgerfirma abgeholt.

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