lohnsteuer bei rente
Von: , 04.03.2010 19:58 Uhr
hallo muß mann bei vollrente 65 j bei hinzuverdienst eine lohnsterkarte haben und lohnsteuer zahlen.
gruß und danke
hallo muß mann bei vollrente 65 j bei hinzuverdienst eine lohnsterkarte haben und lohnsteuer zahlen.
gruß und danke
Es kommt darauf an, wieviel du verdienst. Im Endeffekt zählt nur die Höhe aller Einkünfte ( Auch die Rente zum besteuerbaren Anteil)abzüglich der Ausgaben ( Werbungskosten, Sonderausgaben, ggf. Freibeträge usw.). Wenn das zu versteuernde Einkommenhöher ist als der ich glaube im Moment bei ca. 7600 € bei einzelveranlagung und doppelt so hoch bei gemeinsamveranlagten.
Wenn du als Arbeitnehmerin mehr als 400 Euro im Monat verdienst, dann werden Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, insgesamt maximal ca. 25%) abgezogen. Ob auch Lohnsteuer abgeführt wird, hängt davon ab, welche Lohnsteuerklasse du hast und wie hoch das gesamte Einkommen ist. Wer Steuerklasse I hat, kann bis ca. 900 Euro im Monat ohne Steuerabzüge verdienen.
Für die Besteuerung von Renten gilt seit 2005 die Änderung, dass viele Renten nicht mehr mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind (bei Rente ab 65 waren das 27%), sondern mit dem sog. Besteuerungsanteil von 50%. Dadurch haben einige Rentner, die vorher keine Steuern zahlen mussten, weil sie mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil noch unter dem Grundfreibetrag lagen, nunmehr doch Steuern zu zahlen.
Meinst du das mit der "neuen Steuerabgabe"?
leider kann ich dabei nicht weiterhelfen. sorry
hallo muß mann bei vollrente 65 j bei hinzuverdienst eine
lohnsterkarte haben und lohnsteuer zahlen.
gruß und danke
hallo muß mann bei vollrente 65 j bei hinzuverdienst eine
lohnsterkarte haben und lohnsteuer zahlen.
gruß und danke
Ich denke ja, bin mir aber nicht sicher und empfehle sehr gerne den folgenden Steuercheck: http://www.bagso.de/steuern.html
Gruß,
Sommerklang.
hallo muß mann bei vollrente 65 j bei hinzuverdienst eine
lohnsterkarte haben und lohnsteuer zahlen.
gruß und danke
Hallo,
nein, bei den sog. Mini-Jobs oder auch genannt 400-Euro-Jobs (mtl. Verdienst bei max. 15 Std.) ist keine Lohnsteuerkarte erforderlich. Sie sind Lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei für den Arbeiter, der AG zahlt dabei Pauschalabgaben.
Es kann jedoch passieren, dass der Zuverdienst sich auf die Rente auswirkt und diese gekürzt wird. Wie hoch der Nebenverdienst sein darf, kann beim Rentenversicherungsträger erfragt werden. Stichtag bei der gesetzlichen RV ist der 01.07. eines Jahres.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr...
Gruß
binci01